Titel Logo
Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 6 Windkraftanlagen

in den Gemarkungen Eßlingen, Meckel, Niederstedem, Oberstedem und Wolsfeld, Verbandsgemeinde Bitburger Land

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht auf Antrag nach § 21a Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. des § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutz-gesetz - BImSchG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, Folgendes bekannt:

Zugunsten der Firma Windpark Lambacher Höh GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, wurde mit Bescheid vom 25.06.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (Az.: 06U210361-10) für insgesamt sechs Windkraftanlagen erteilt. Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheides lautet:

„auf der Grundlage des § 6 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes – Immissionsschutzgesetz – BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S.123) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG und § 19 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV, die vorgenannten Rechtsgrundlagen jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, und auf der Grundlage der beigefügten Antragsunterlagen entsprechend dem ebenfalls beigefügten “Verzeichnis der Anlagen zum Genehmigungsbescheid” erteilen wir Ihnen

die Genehmigung

zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windkraftanlagen

Windkraftanlage Nr. 1: Nied-01

Fa. Vestas, Typ V150 mit TES, Nabenhöhe 125 m, Rotordurchmesser 150 m, Nennleistung 6,0 MW, Gemarkung Oberstedem, Flur 8, Flurstück 1, 2/1, 2/2, 18/1,

Koordinaten (hier: UTM): R: 32.321.008, H: 5.532.643

Windkraftanlage Nr. 2: Nied-02

Fa. Vestas, Typ V150 mit TES, Nabenhöhe 125 m, Rotordurchmesser 150 m, Nennleistung 6,0 MW, Gemarkung Niederstedem, Flur 10, Flurstück 22, 34/14, 35/14 und Gemarkung Eßlingen, Flur 1, Flurstück 2, 3, 4, 69, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.320.992, H: 5.532.330

Windkraftanlage Nr. 4: Nied-04

Fa. Vestas, Typ V150 mit TES, Nabenhöhe 125 m, Rotordurchmesser 150 m, Nennleistung 6,0 MW, Gemarkung Niederstedem, Flur 10, Flurstück 4/1, 4/4, 15/1, 33/3 und Flur 11, Flurstücke Nr. 8/1, 19/1, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.320.337, H: 5.531.946

Windkraftanlage Nr. 6: Eßl-02

Fa. Vestas, Typ V162 mit TES, Nabenhöhe 119 m, Rotordurchmesser 162 m, Nennleistung 6,0 MW, Gemarkung Eßlingen, Flur 4, Flurstück 21/2 und 22,

Koordinaten (hier: UTM): R: 32.321.740, H: 5.530.840

Windkraftanlage Nr. 7: Eßl-03

Fa. Vestas, Typ V162 mit TES, Nabenhöhe 169 m, Rotordurchmesser 162 m, Nennleistung 6,0 MW, Gemarkung Eßlingen, Flur 4, Flurstück 50/6, 50/7, 50/8, Gemarkung Meckel, Flur 10, Flurstück 117, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.321.278, H: 5.531.107

Windkraftanlage Nr. 9: Eßl-05

Fa. Vestas, Typ V162 mit TES, Nabenhöhe 169 m, Rotordurchmesser 162 m, Nennleistung 6,0 MW, Gemarkung Wolsfeld, Flur 10, Flurstück 14/1, 14/2, 15, 38, Gemarkung Eßlingen, Flur 4, Flurstück 53, 54/4, 54/5, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.321.170, H: 5.531.478

Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erlischt die Genehmigung, wenn die Anlage nicht innerhalb von

drei Jahren nach Bestandskraft dieses Bescheides in Betrieb genommen wird.

Die ebenfalls beantragte Genehmigung für zwei weitere WKA

Windkraftanlage Nr. 5: Eßl-01

Fa. Vestas, Typ V150 mit TES, Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 150 m, Nennleistung 6,0 MW, Gemarkung Meckel, Flur 10, Flurstück 82, 83, 84, 85, 106, 107, 108, 109, 110,

Koordinaten (hier: UTM): R: 32.320.794, H: 5.530.821

Windkraftanlage Nr. 8: Eßl-04

Fa. Vestas, Typ V150 mit TES, Nabenhöhe 125 m, Rotordurchmesser 150 m, Nennleistung 6,0 MW, Gemarkung Wolsfeld, Flur 10, Flurstück 20, 21, 22,

Koordinaten (hier: UTM): R: 32.320.767, H: 5.531.209

wird aus flugsicherungstechnischen Gründen nicht erteilt.

Die beantragte Windkraftanlage Nr. 3: Nied-03 wurde mit Schriftsatz vom 27.09.2022 zurückgezogen.

Zur Sicherstellung der Voraussetzungen des § 6 BImSchG ergeht die Genehmigung nach § 12 BImSchG mit den nachfolgenden Nebenbestimmungen.

Auf die vor Baubeginn bzw. vor Inbetriebnahme der Anlage oder von Anlagenteilen insbesondere

zu erfüllenden Nebenbestimmungen 1.1, 1.2, 2.3, 2.9, 2.18, 2.23, 3.1, 3.2, 3.3, 3.14, 4.12, 4.17,

5.5, 5.15 und 5.16 weisen wir ausdrücklich hin.“

Der Genehmigungsbescheid ist unter Aufnahme von Nebenbestimmungen (u.a. Auflagen) und Hinweisen u.a. zu Belangen des Baurechts und des Brandschutzes, zum Natur- und Artenschutz sowie der Landschaftspflege, zur Wasser- und Abfallwirtschaft sowie zum Straßenrecht ergangen.

Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Antrags- und Planunterlagen und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG).

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides lautet:

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben

werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Der Widerspruch eines Dritten gegen den Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung

einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz

5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der

Zulassung gestellt und begründet werden.“

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in dem Zeitraum vom 04.11.2025 bis einschließlich 18.11.2025 aus bei der

• Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt,

Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 306

(Telefon 06561 15-3061, E-Mail bungartz.judith@bitburg-pruem.de oder

Telefon 06561 15-3080, E-Mail knauf.martina@bitburg-pruem.de)

während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie

Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

und bei der

• Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Abteilung Bauen und Umwelt, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 302

(Telefon 06561 66 3020, E-Mail: wolfgang.klaas@bitburgerland.de)

während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie

Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Der Bescheid mit Begründung kann während der Dienstzeiten nach Terminvereinbarung und nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden örtlichen Regelungen eingesehen werden.

Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über die Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter

https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen zugänglich.

Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihr oder ihm eine andere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt (§ 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG). In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 306 (Telefon 06561 15-3061, E-Mail bungartz.judith@bitburg-pruem.de oder

Telefon 06561 15-3080, E-Mail knauf.martina@bitburg-pruem.de).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG). Durch die Zustellung wird bewirkt, dass auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, die Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wird.

Bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist kann der Genehmigungsbescheid von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 306 (Telefon 06561 15-3061, E-Mail bungartz.judith@bitburg-pruem.de oder Telefon 06561 15-3080, E-Mail knauf.martina@bitburg-pruem.de) angefordert werden.

Bitburg, den 22.10.2025
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
In Vertretung
gez.: Andrea Fabry