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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

(siehe auch https://www.bitburg-pruem.de/aktuell/bekanntmachungen/)

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U230188-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Anlage zur Milchverarbeitung durch den Neubau einer Verbindung der Dampf- und Kondensatnetze - Bau einer Rohrtrasse zwischen Energiezentrale (49,9 MW) und dem alten Kesselhaus 1 (40,6 MW) zur Verbindung des Dampfnetzes Werk 1, dem Kesselhaus und der Energiezentrale (Kapazität nach Anlagenänderung 94,741 MW) sowie zweier Kondensatleitungen mit Kondensatbehälter

Antragsteller: Arla Foods Deutschland GmbH, Wahlerstraße 2, 40472 Düsseldorf,

Gemarkung Pittenbach, Flur 53, Flurstücke Nr. 34/3, 36/15 und 68/5

eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung nach § 9 UVPG i. V. m. Ziffer 7.29.1 und 1.1.2, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (www.bitburg-pruem.de) unter dem Link „Bekanntmachungen Bauen / Umwelt“ sowie im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bitburg, den 30. Oktober 2023
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Im Auftrag
gez.: Richard Schons