In einer Bekanntmachung aus dem Wahljahr 1932 wendet sich der Bürgermeister von Dudeldorf am 01.07.1932 an die Einwohner des Ortes: „So sind u. a. Baulichkeiten, Hauswände, Felsen und andere gut sichtbare Stellen mit Plakaten, politischen Inschriften usw. beschmiert worden. Abgesehen davon, dass diese immer mehr Überhand nehmende Verunstaltung ein schlechtes Bild auf den Ort wirft, und den Fremden einen nicht würdigen Eindruck erkennen lassen lässt, ist dieselbe auch strafbar. […] Die Polizeibeamten haben Anweisung, auf die Bekämpfung dieser Unsitte hinzuwirken und die Täter zur Anzeige zu bringen.“ Ein Beschwerdebrief des Verkehrsvereins Dudeldorf zeigt, dass auch die beiden Tore und die Straßen von Dudeldorf damals mit Wahlpropaganda beschmiert wurden (Signatur 655, 171 Nr. 566).