Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf der
Gemarkung Roth, Verbandsgemeinde Prüm
Bekanntgabe gemäß § 12 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV)
(siehe auch http://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen und
https://www.uvp-verbund.de/portal/)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U210199-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Enercon E-138 EP3, Nabenhöhe jeweils 130,03 m, Rotordurchmesser jeweils 138,25 m, Nennleistung jeweils 3,50 MW, in der Verbandsgemeinde Prüm, Gemarkung Roth, Flur 5, Flurstücke Nr. 51, 52, 113 und Flur 8, Flurstücke Nr. 8/1 und 8/2
Antragsteller: Windpark Roth GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 24941 Flensburg,
ein Erörterungstermin nicht durchgeführt wird, da gegen das Vorhaben keine Einwendungen erhoben wurden. Somit entfällt der in der öffentlichen Bekanntmachung vom 08.08.2022 hierfür festgelegte Termin am Dienstag den 06.12.2022.