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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 20.10.2022, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros ISU, Bitburg, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur geplanten Errichtung eines Wohnbaugebietes „Am Boden II“ in der Stadt Bitburg, Stadtteil Masholder, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.

1.

Die Volksbank Immobilien GmbH plant neue Flächenausweisungen am nordwestlichen Rand von Masholder, Stadt Bitburg.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft,

• ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und

• ob das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

2.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i.V.m. §17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 28.11. bis 30.12.2022 unter folgender Internet-Anschrift eingesehen werden:

• Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen

3.

Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 13.01.2023 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Frau Scheer (scheer.katharina@bitburg-pruem.de) oder der Stadt Bitburg, Herr Zimmer (zimmer.j@stadt.bitburg.de) abgegeben werden.

4.

Das Ergebnis der raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Bitburg, 07.11.2022
Im Auftrag
Helmut Berscheid