Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 20.10.2022, Az. 04-Landesplanung, auf Antrag des Büros ISU, Bitburg, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur geplanten Errichtung eines Wohnbaugebietes „Am Boden II“ in der Stadt Bitburg, Stadtteil Masholder, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.
| 1. | Die Volksbank Immobilien GmbH plant neue Flächenausweisungen am nordwestlichen Rand von Masholder, Stadt Bitburg. |
| Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft, | |
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| • ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und |
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| • ob das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist. |
| 2. | Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i.V.m. §17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 28.11. bis 30.12.2022 unter folgender Internet-Anschrift eingesehen werden: |
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| • Kreisverwaltung: www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/bekanntmachungen |
| 3. | Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 13.01.2023 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Frau Scheer (scheer.katharina@bitburg-pruem.de) oder der Stadt Bitburg, Herr Zimmer (zimmer.j@stadt.bitburg.de) abgegeben werden. |
| 4. | Das Ergebnis der raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht. |