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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

1.

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 habe ich den Mitgliedern des Kreistages des Eifelkreises Bitburg-Prüm zugeleitet.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltsatzung 2023 und 2024 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Dienstgebäude der Kreisverwaltung in Bitburg, Trierer Straße 1, Zimmer B 435, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 und 2024 im Internet unter https://www.bitburg-pruem.de/buergerhaushalt/ zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Eifelkreises Bitburg-Prüm haben die Möglichkeit, vom 18.11.2023 – 01.12.2023, bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg oder elektronisch an buergerhaushalt@bitburg-pruem.de einzureichen. Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bitburg, 08.11.2023
Andreas Kruppert
Landrat