Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
| 1. | Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 habe ich den Mitgliedern des Kreistages des Eifelkreises Bitburg-Prüm zugeleitet. |
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| Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltsatzung 2023 und 2024 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Dienstgebäude der Kreisverwaltung in Bitburg, Trierer Straße 1, Zimmer B 435, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 und 2024 im Internet unter https://www.bitburg-pruem.de/buergerhaushalt/ zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner des Eifelkreises Bitburg-Prüm haben die Möglichkeit, vom 18.11.2023 – 01.12.2023, bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg oder elektronisch an buergerhaushalt@bitburg-pruem.de einzureichen. Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |