Einberufung einer Ersatzperson in den Kreistag
des Eifelkreises Bitburg-Prüm
(gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung – KWO)
Herr Michael Horper hat mit Schreiben vom 28.10.2025, eingegangen am 03.11.2025, sein Mandat als Kreistagsmitglied niedergelegt.
Nach § 53 in Verbindung mit § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Kreistagsmitglied gewählt wurde, in den Kreistag einzuberufen.
Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/ Bewerbern auf dem Wahlvorschlag der CDU wurde
Herr Christian Mörsdorf, Hauptstraße 12, 54675 Geichlingen
als Ersatzperson in den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm einberufen.
Herr Mörsdorf hat das Mandat angenommen.