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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 47/2025
EntsorgungsInfo (Seite 4 und 5)
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Die schädlichen Folgen illegaler Abfallentsorgung – Neue Kampagne sensibilisiert für das Problem

„Abfälle einfach in den Wald oder auf Parkplätze werfen, geht gar nicht“, sagt Jasmin Schwarzenbart, Pressesprecherin des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.). „Aufgrund unserer Zuständigkeit als Ordnungsbehörde betrifft uns das Thema besonders. Mit unserer Kampagne wollen wir daher ein Zeichen setzen und an die Vernunft aller appellieren, Abfälle richtig zu entsorgen.“

Das Abfall ABC auf der Website www.art-trier.de gibt Informationen, wohin

welche Abfälle gehören. Bei weiteren Fragen hilft das Service-Team per Mail

(info@art-trier.de) oder Telefon (0651 9491-414). Die Entsorgung der

meisten Abfälle ist kostenlos: Beispielsweise können Sperrabfälle viermal

im Jahr angemeldet werden und werden dann bequem vom A.R.T. zuhause

abgeholt. Elektroaltgeräte sowie Problemabfälle (z. B. Farben oder Reiniger) nehmen die A.R.T. Entsorgungsstandorte ohne zusätzliche Gebühr

entgegen.

Strafen bis zu 50.000 Euro

Gerade auch giftige Stoffe wie Lacke können Tieren und der Natur schaden.

Unter anderem mit einem provokanten Spot, der aktuell in den Kinos der

Region läuft und auch auf dem YouTube Kanal des A.R.T. zu sehen ist, möchte der Zweckverband das Bewusstsein für den richtigen Umgang mit Abfällen schärfen.

Doch was geschieht eigentlich, wenn der Verursacher einer solchen

Abfallablagerung ermittelt werden kann? Umweltsünder müssen mit Strafen bis zu 50.000 Euro rechnen. Bei besonders schweren Fällen drohen sogar

Freiheitsstrafen. Bei der Verfolgung von Umweltdelikten wollen die verantwortlichen Behörden in der Region Trier noch enger zusammenarbeiten.

Illegale Abfallentsorgung beim A.R.T. melden

Auch die Menschen in der Region können mithelfen, gegen wilden Müll

vorzugehen. Wer illegal entsorgten Abfall entdeckt, kann dies – am besten

mit Foto und genauer Standortangabe – per Mail an wildermuell@art-trier.de

oder über den Mängelmelder in der A.R.T. App anzeigen. Elisabeth Friedrich, Abteilungsleiterin Öffentliche Verwaltung: „Wir gehen jedem Fall nach und setzen alles daran, den Verursacher zu ermitteln. Gleichzeitig informieren wir, wenn es sich um eine widerrechtliche Abfallablagerung auf öffentlichen Flächen handelt, die jeweils zuständige Stelle (z. B. die Kommune, das Forstamt oder die Straßenmeisterei). Diese kümmert sich um die Entsorgung des Abfalls. Wenn es sich bei den Ablagerungen um gefährliche Abfälle handelt, schalten wir Umwelt- und Naturschutzbehörden oder auch die Polizei ein.“

Die Entsorgungskosten tragen letztlich die Bürger in der Region. Jeder, der

seine Abfälle einfach auf dem Grünstreifen oder anderswo im öffentlichen

Raum entsorgt, schadet so nicht nur der Umwelt, sondern auch sich und dem Geldbeutel aller.