Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbands berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen und der Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 des Zweckverbandes berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gemäß § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Dienstgebäude der Kreisverwaltung in Bitburg, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer 426, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung öffentlich aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Eifelkreises Bitburg-Prüm haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 22.11.2025 bis zum 06.12.2025, bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Verbandsversammlung wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.