Gemäß § 90 des Sozialgesetzbuches Achten Buches (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 26 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) werden im Eifelkreis Bitburg-Prüm Elternbeiträge zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen erhoben.
Wie bereits in den Kreisnachrichten mit Ausgabe 42/2025 berichtet, erfolgte mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.09.2025 die Anhebung der Einkommensstufen bezogen auf die Einkommensgrenzen gemäß § 85 SGB XII. Damit einhergehend wurde die Erhöhung der Kostenbeiträge für die U2-Plätze in den Kindertagesstätten stufenweise zum 01.01.2026 und zum 01.01.2027 beschlossen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wurde festgestellt, dass es zu einem Übertragungsfehler in den Kostenbeitragstabellen für Kindertagesstätten gekommen ist. In seiner Sitzung am 24.11.2025 hat der Jugendhilfeausschuss die korrigierten Tabellen beschlossen. Die kompletten und aktualisierten Beitragstabellen für den Besuch einer Kindertagesstätte finden Sie über nebenstehendem QR-Code: