10. Satzung zur Änderung der Satzung der
Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm
vom 17.11.2025
Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat aufgrund des § 17 der Landeskreisordnung (LKO) und der §§1, 2, 3 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 17.11.2025 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
Die Satzung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 29.10.2002, zuletzt geändert durch die 9. Änderungsatzung vom 10.07.2024, wird wie folgt geändert:
1. § 18 (neu) Gebührentarife
Die Gebühren für den Besuch der Kreismusikschule werden nach der Gebührensatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm für die Kreismusikschule erhoben.
2. die bisherigen §§ 18 bis 21 entfallen
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.12.2025 in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.