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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

10. Satzung zur Änderung der Satzung der

Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm

vom 17.11.2025

Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat aufgrund des § 17 der Landeskreisordnung (LKO) und der §§1, 2, 3 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Rheinland-Pfalz, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 17.11.2025 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

Die Satzung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 29.10.2002, zuletzt geändert durch die 9. Änderungsatzung vom 10.07.2024, wird wie folgt geändert:

1. § 18 (neu) Gebührentarife

Die Gebühren für den Besuch der Kreismusikschule werden nach der Gebührensatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm für die Kreismusikschule erhoben.

2. die bisherigen §§ 18 bis 21 entfallen

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.12.2025 in Kraft.

Bitburg, den 17.11.2025
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Andreas Kruppert
Landrat

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
  1. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine solche Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.