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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 5/2023
Seite 3
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Verkleinerung des Blauzungen-Sperrgebietes in Rheinland-Pfalz (BTV8)

Wie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) mitteilt, wird das BTV8-Sperrgebiet in Rheinland-Pfalz mit Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 verkleinert. Die Regelung gilt seit 26.01.2023.

Die Verkleinerung des Sperrgebietes und damit der Status „frei von Blauzunge“ wird für alle Landesteile gelten, außer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Vulkaneifel, Landkreis Bernkastel-Wittlich, Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm bleibt somit BTV8-Sperrgebiet.

Somit gelten, außer den genannten Landkreisen in Rheinland-Pfalz, alle Bundesländer in Bezug auf die Blauzungenkrankheit als seuchenfrei. Es müssen weiterhin alle derzeit geltenden Verbringungsregeln (von Sperrgebiet in freies Gebiet) eingehalten werden. Dies gilt auch für einen Kälbertransport zu Sammelstellen in freien Gebieten. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung bittet um Beachtung und steht bei Fragen gerne zur Verfügung (E-Mail: veterinaeramt@bitburg-pruem.de, Telefon: 06561 15-5323 oder -5332).