Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
- Gemarkung Büdesheim — (Gr.L.Nr. 44/2023)
| Flur 12 Nr. 5, | Waldfl., Im Fürstenberg, — 0,5170 ha |
Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse
bis spätestens 10 Tage
ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten
(Frist: 04.02.2023 bis einschl. 14.02.2023)
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege oder per E-Mail ausschließlich an:
Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.