Titel Logo
Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 5/2024
Allgemeine Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Anträge bis 30. April möglich: Sportstättenförderung wird weitergeführt

Das Innenministerium hatte für die Jahre 2022/2023 ein neues Pilot-Sportstättenförderprogramm zur Stärkung und Ergänzung der gleichnamigen Landesinitiative „Land in Bewegung“ aufgelegt. Im Rahmen dieses Pilotprogramms wurden Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien gefördert. Minister Ebling gab nun bekannt, dass das Sportstättenförderprogramm auch im Jahr 2024 fortgeführt wird. Für dieses Programm stellt das Land Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro bereit.

Die zuwendungsfähigen Kosten pro Maßnahme liegen zwischen 10.500 Euro und 75.000 Euro. Die Baumaßnahmen können mit einer Landeszuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Kommunen können Förderungen für Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks (Sportgeräte für Eigengewicht- Übungen), Kleinspielfelder wie Basketball- oder Volleyballplätze oder Bouleplätze beantragen.

2022 wurden 13 Maßnahmen bewilligt und im Jahr 2023 waren es 27. Anträge können im Zeitraum bis zum 30. April 2024 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Weitere Informationen unter https://land-in-bewegung.rlp.de/ueber-land-in-bewegung/sportstaettenfoerderprogramm. Bei Fragen zu den Antragsvoraussetzungen steht die Bewegungsmanagerin im Eifelkreis Bitburg-Prüm, Monika Dondelinger (E-Mail: m.dondelinger@lsbrlp.de oder Tel. 0173 423 9878), zur Verfügung.