Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 97.500 € |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 94.000 € |
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| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | 3.500 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 8.000 € |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -8.000 € |
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| nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel | + 3.500 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| - verzinste Kredite auf | 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 0 €
(Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht)
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wintersport und Erholungsgebiet Schwarzer Mann für das Jahr 2025 vom 14.01.2025
| Die Umlage der Verbandsmitglieder wird für das Haushaltsjahr 2025 auf | 50.900 € |
| festgesetzt und ist wie folgt aufzubringen: | |
| 5/9 Eifelkreis Bitburg-Prüm | 28.278 € |
| 4/9 Verbandsgemeinde Prüm | 22.622 € |
Fälligkeiten: je 1/4 zum 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12. des lfd. Jahres
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum | 31.12.2023 | 234.028 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2024 | 235.928 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2025 | 239.428 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.02. bis 11.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.