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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wintersport und Erholungsgebiet Schwarzer Mann für das Jahr 2025 vom 14.01.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  0 €

(Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht)

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wintersport und Erholungsgebiet Schwarzer Mann für das Jahr 2025 vom 14.01.2025

§ 5 Umlage

Die Umlage der Verbandsmitglieder wird für das Haushaltsjahr 2025 auf

festgesetzt und ist wie folgt aufzubringen:

5/9 Eifelkreis Bitburg-Prüm

4/9 Verbandsgemeinde Prüm

Fälligkeiten: je 1/4 zum 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12. des lfd. Jahres

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum

voraussichtlicher Stand zum

voraussichtlicher Stand zum

Prüm, den 14.01.2025
gez. Söhngen
(Verbandsvorsteher)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.02. bis 11.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.