Die untere Landesplanungsbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat auf Antrag der Hermann Köppen Ing.-Bau GmbH & Co. KG, Alte Röhler Straße 16, 54634 Bitburg, eine Raumverträglichkeitsprüfung gem. §§ 15, 27 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) eingeleitet. Der Antragsteller beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Steinbruches nördlich von Waxweiler mit einem Suchraum von ca. 40 ha.
Das Planungsvorhaben stellt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) eine raumbedeutsame Maßnahme dar, für die es einer Raumverträglichkeitsprüfung bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft
| • | ob raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und |
| • | wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können. |
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 15 Abs. 3, 27 Abs. 3 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPlG können die der Raumverträglichkeitsprüfung zu Grunde liegenden Antragsunterlagen in der Zeit vom 09.02.2026 bis 08.03.2026 unter folgender Internetadresse der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm: www.bitburg-pruem.de/bekanntmachungen eingesehen werden. Alternativ können die Planunterlagen bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Standort - Alte Kaserne, Maria-Kundenreich-Straße 7, 54634 Bitburg, Zimmer 1.12, jeweils montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden.
Schriftliche und elektronische Äußerungen zu dem Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist bei der unteren Landesplanungsbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Frau Bohr (bohr.yvonne@bitburg-pruem.de), eingereicht werden. Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.