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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Landesjagdgesetzes (LJG) vom 09.07.2010 (GVBl. S. 149) in der derzeit geltenden Fassung:

Abrundung des staatlichen Eigenjagdbezirkes Winterscheid

Neufassung unserer Abrundungsverfügung vom 23.08.2023

Auf Grundlage unserer jagdlichen Entscheidung vom 23.08.2023, erlassen wir nachfolgend die überarbeitete und nunmehr maßgebende Abrundungsverfügung für den Bereich des staatlichen Eigenjagdbezirkes Winterscheid. Den eingegangenen Widersprüchen wird somit in Gestalt der nachfolgenden Verfügung abgeholfen.

Auf Grund des § 7 Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (LJG) i. V. m. § 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG) ergeht folgende

Allgemeinverfügung:

1.

Die nachfolgend aufgeführten Grundflächen stehen im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz (Landesforsten). Sie bilden daher die Grundlage zur Abrundung des staatlichen Eigenjagdbezirkes Winterscheid.

Gemarkung

Flur

Flurstücks-Nr.

Größe in ha

Bemerkung

Winterscheid

1

15

54,0476

Winterscheid

1

16

0,3317

Winterscheid

1

17

5,6844

Winterscheid

1

18

20,7839

Winterscheid

1

21

0,5722

Wegeparzelle

Winterscheid

1

22

1,5740

Winterscheid

1

29

0,2038

Winterscheid

1

32

2,1290

Winterscheid

1

33

9,6910

Winterscheid

2

1/2

15,2501

Winterscheid

2

3

9,5975

Winterscheid

2

4

29,0756

Winterscheid

2

5

13,1749

Winterscheid

2

6

1,5316

Winterscheid

2

7/1

29,2473

Winterscheid

3

1

31,6547

Winterscheid

3

3

0,1807

Winterscheid

3

4

0,9915

Winterscheid

3

5

22,6443

Winterscheid

3

6

19,0324

Winterscheid

6

1

0,8650

Winterscheid

6

3

36,0353

Urb

1

28

ca. 90%

von 22,8099 =

20,5289*

*aktuell nur Teilfläche (genaue Erklärung siehe unter Ziffer 5)

Urb

1

34

7,1566

Urb

1

38

ca. 20%

von 1,2430 =

0,2486*

Wegeparzelle / Teilfläche – bis zur Eigenjagdbezirksgrenze (siehe beigefügte Karte)

Urb

2

4

5,2287

Urb

2

15

ca.90%

von 16,6820 =

15,0138*

*aktuell nur Teilfläche (genaue Erklärung siehe unter Ziffer 5)

Urb

3

1

ca. 50%

von 14,5029 =

7,2515*

*aktuell nur Teilfläche (genaue Erklärung siehe unter Ziffer 5)

Summe:

359,726*

*Die tatsächliche Größe konnte nicht genau ermittelt werden und kann wegen der lediglich geschätzten Teilflächen geringfügig von der tatsächlichen Summe abweichen.

2.

Die nachfolgend aufgeführten Grundflächen werden aus jagdlichen Gründen oder weil es sich um Enklaven handelt ab sofort dem staatlichen Eigenjagdbezirk Winterscheid angegliedert.

Gemarkung

Flur

Flurstücks-Nr.

Größe in ha

Eigentümer

Winterscheid

1

19

0,4952

Winterscheid

1

20

0,5905

Winterscheid

1

23

0,1700

Winterscheid

1

24

0,1571

Winterscheid

1

25

0,1269

Winterscheid

1

26

0,1039

Winterscheid

1

27

0,0719

Winterscheid

1

28

0,0249

OG Winterscheid - Wegeparzelle

Winterscheid

1

30

0,0836

Winterscheid

1

31

0,1106

Winterscheid

1

34

0,4201

Eifelkreis Bitburg-Prüm, Kreisstraße

Winterscheid

2

2

1,7157

Eifelkreis Bitburg-Prüm, Kreisstraße

Winterscheid

6

2

0,6811

OG Winterscheid - Wegeparzelle

Urb

1

29

0,8909

Urb

1

30

0,7341

Urb

1

31

0,4591

Urb

1

32

0,4412

)

Urb

1

33

ca. 50%

von 0,7244

=

0,3622*

OG Winterspelt -Wegeparzelle / Teilfläche – bis zur Eigenjagdbezirksgrenze

Summe:

7,639

3.

Die nachfolgend aufgeführten Grundflächen sollten ursprünglich ab sofort dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mützenich angegliedert werden.

Aufgrund des rechtswirksamen Vertragsverhältnisses zwischen der Jagdgenossenschaft Mützenich und deren Jagdpächter, werden die Flächen nicht Mützenich, sondern ab sofort ebenfalls dem staatlichen Eigenjagdbezirk Winterscheid angegliedert.

Gemarkung

Flur

Flurstücks-Nr.

Größe in ha

Winterscheid

1

1

0,3914

Winterscheid

1

2

0,1714

Winterscheid

1

3

0,2142

Winterscheid

1

4

0,4236

Winterscheid

1

5

0,2074

Winterscheid

1

6

0,7544

Winterscheid

1

7

0,1162

Winterscheid

1

8

0,4927

Winterscheid

1

9

0,2022

Winterscheid

1

10

0,2462

Winterscheid

1

11

0,4108

Winterscheid

1

12

0,2151

Winterscheid

1

13

0,5484

Winterscheid

1

14

0,8366

Summe:

5,2306

4.

Die nachfolgend aufgeführten Grundflächen auf der Gemarkung Winterscheid sind aufgrund der Lage der Grundflächen des Landes Rheinland-Pfalz von den restlichen Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Winterscheid abgetrennt. Daher sollten ursprünglich auch diese Grundflächen dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Mützenich angegliedert werden. Genau wie bei Nummer 3 ist dies jedoch aufgrund des rechtswirksamen Vertragsverhältnisses zwischen der Jagdgenossenschaft Mützenich und deren Jagdpächter nicht möglich. Folglich werden auch diese Flächen ab sofort dem staatlichen Eigenjagdbezirk Winterscheid angegliedert.

Gemarkung

Flur

Flurstücks-Nr.

Größe in ha

Winterscheid

6

4

2,8751

Winterscheid

6

5

2,0015

Winterscheid

6

6

0,2774

Winterscheid

6

7

2,2513

Winterscheid

6

8

3,0499

Winterscheid

6

9

3,5909

Winterscheid

6

10

0,0219

Winterscheid

6

11

0,2812

Winterscheid

6

12

0,2225

Winterscheid

6

13

1,2997

Summe:

15,8714

5.

Die nachfolgend aufgeführten Grundflächen werden aus jagdlichen Gründen zum 01.04.2032 (oder zu einem früheren Vertragsende z.B. bei einer außerordentlichen Kündigung oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Jagdpachtvertrags Winterspelt IV-Urb) vollständig dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Winterspelt IV-Urb angegliedert.

Tabelle A.

Gemarkung

Flur

Flurstücks-Nr.

Größe in ha

Urb

1

35

0,6516

(Größe der Gesamtfläche, davon bisher ca. 50% EJB Winterscheid und 50% GJB WI-Urb)

Urb

2

16

0,8880

(Größe der Gesamtfläche)

Urb

2

12

1,9908

(Größe der Gesamtfläche, davon bisher ca. 70% GJB WI-Urb und 30% EJB Winterscheid

Winterscheid

2

1/1

0,7530

(Größe der Gesamtfläche)

Summe:

4,2834

Gleichermaßen werden die nachfolgend aufgeführten Grundflächen aus jagdlichen Gründen zum 01.04.2032 (oder zu einem früheren Vertragsende z.B. bei einer außerordentlichen Kündigung oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Jagdpachtvertrags Winterspelt IV-Urb) komplett dem staatlichen Eigenjagdbezirk Winterscheid angegliedert.

Tabelle B.

Gemarkung

Flur

Flurstücks-Nr.

Größe in ha

Bemerkung

Urb

1

28

22,8099 (Größe der Gesamtfläche, davon bisher ca. 90% EJB Winterscheid und 10% GJB WI-Urb)

Bislang teilweise Zuordnung zum Jagdbezirk Winterspelt IV-Urb sowie dem EJB Winterscheid – aufgrund der parzellenscharfen Trennung werden die Flächen zum 01.04.2032 (bzw. bei vorzeitigem Vertragsende auch früher) komplett und parzellenscharf dem EJB Winterscheid als rechtmäßigem Eigentümer angegliedert

Urb

3

1

14,5029

Größe der Gesamtfläche, davon bisher ca. 50% EJB Winterscheid und 50% GJB WI-Urb)

Urb

2

15

16,6820

Größe der Gesamtfläche, davon bisher ca. 90% EJB Winterscheid und 10% GJB WI-Urb)

Akt. Anteil Urb:

ca. 11,2007

6.

Die nachfolgend aufgeführten Grundflächen waren bislang teilweise dem staatlichen Eigenjagdbezirk Winterscheid sowie teilweise dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Winterscheid zugeordnet. Aus jagdlichen Gründen werden diese Flächen ab sofort komplett dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Winterscheid angegliedert.

Gemarkung

Flur

Flurstücks-Nr.

Größe in ha

Winterscheid

2

7/2

0,4809

Winterscheid

3

7

5,7630

Winterscheid

5

11

5,7779

Winterscheid

5

12

5,9681

Summe:

17,9899

7. Die nachfolgend aufgeführte Grundfläche wird aus jagdlichen Gründen zum 01.04.2026 (oder zu einem früheren Vertragsende z.B. bei einer außerordentlichen Kündigung oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Jagdpachtvertrags Winterspelt I a) dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Winterspelt I a angegliedert.

Gemarkung

Flur

Flurstücks-Nr.

Größe in ha

Winterscheid

3

2

5,6859

8. Zum Erreichen des Ziels dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272) die sofortige Vollziehung der Nummern 2-4 und Nummer 6 dieser Abrundung aus Gründen des öffentlichen Interesses angeordnet.

9. Von der Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird abgesehen, da die Abrundung überwiegend von Amts wegen erfolgt und ein besonderes öffentliches Interesse an der ordnungsgemäßen Bejagung der einzelnen Jagdbezirke besteht.

10. Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 41 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz öffentlich bekannt gemacht.

11. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

12. Diese Verfügung, ihre Begründung und die Karte (und die damit verbundenen Erläuterungen) können ab dem Tag der Bekanntmachung an zehn aufeinanderfolgenden Werktagen zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer 103, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Bitburg, den 30.11.2023
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Im Auftrag:
gez.
Andreas Reines