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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Repowering Windpark Halsdorf - Bekanntgabe gemäß § 5

des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

(siehe auch https://www.bitburg-pruem.de/aktuell/bekanntmachungen/)

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U220300-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V162 mit STE, Nabenhöhe jeweils 166,00 m, Rotordurchmesser jeweils 162,00 m, Nennleistung jeweils 6,20 MW

Antragsteller: Wind Repowering GmbH & Co. KG, Jülicher Straße 10-12, 41812 Erkelenz,

Gemarkung Halsdorf, Flur 1, Flurstücke Nr. 28, 29/1 und Flur 2, Flurstücke Nr. 18, 19, 20, 21, 23

eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung nach § 7 UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (www.bitburg-pruem.de) unter dem Link „Bekanntmachungen Bauen und Umwelt“ nachgelesen werden.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Bitburg, den 03. Dezember 2024
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Im Auftrag
gez.: Richard Schons