Repowering Windpark Halsdorf - Bekanntgabe gemäß § 5
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
(siehe auch https://www.bitburg-pruem.de/aktuell/bekanntmachungen/)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U220300-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V162 mit STE, Nabenhöhe jeweils 166,00 m, Rotordurchmesser jeweils 162,00 m, Nennleistung jeweils 6,20 MW
Antragsteller: Wind Repowering GmbH & Co. KG, Jülicher Straße 10-12, 41812 Erkelenz,
Gemarkung Halsdorf, Flur 1, Flurstücke Nr. 28, 29/1 und Flur 2, Flurstücke Nr. 18, 19, 20, 21, 23
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung nach § 7 UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (www.bitburg-pruem.de) unter dem Link „Bekanntmachungen Bauen und Umwelt“ nachgelesen werden.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.