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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 51/2022
Aus dem Kreisarchiv
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Preisregelung für Weihnachtsbäume

Im Zweiten Weltkrieg wurde die Kriegsführung durch die Staatsverschuldung bei der Notenbank und eine damit einhergehende starke Geldmengenausweitung finanziert. Lohnfestsetzungen, Rationierungen und Bezugsscheine verhinderten, dass diese Inflation sichtbar wurde. Eine weitere Strategie der NS-Diktatur lag in der behördlichen Festsetzung von Höchstpreisen für fast alle käuflich zu erwerbenden Güter.

Am 02.12.1942 wendete sich der damalige Landrat des Kreises Bitburg daher per Schreiben an die Ortspolizeibehörden. In diesem Schreiben wurden diese über die Festsetzung von Höchstpreisen beim Weihnachtsbaumverkauf durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, welcher die höchste „Preisbildungsstelle“ innehatte, informiert. Doch nicht nur die Preise sollten behördlich bestimmt werden. Die Ortspolizeibehörden sollten den Verkaufsstellen auch „eine deutlich sichtbare Auszeichnung eines jeden zum Verkauf ausgestellten Baumes mit Angabe der Art, Größe und des Preises“ vorschreiben (Archivsignatur 655,197 345).