Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Hommerdingen, Kruchten, Niedersgegen und Nusbaum, Verbandsgemeinde Südeifel
Bekanntgabe gemäß § 12 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(siehe auch http://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen und
https://www.uvp-verbund.de/portal/)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U200179-10 geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen, davon zwei Anlagen des Typs Enercon E-138 EP3 E2, Nabenhöhe jeweils 160,00 m, Rotordurchmesser jeweils 138,25 m, Nennleistung jeweils 4,2 MW, eine Anlage des Typs Enercon E-138 EP3, Nabenhöhe 130,03 m, Rotordurchmesser 138,25 m, Nennleistung 3,5 MW und eine Anlage des Typs Enercon E-126 EP3, Nabenhöhe 135,31 m, Rotordurchmesser 126,67 m, Nennleistung 4,0 MW, in der Verbandsgemeinde Südeifel, Gemarkung Hommerdingen, Flur 1, Flurstücke 7, 56, 57/1, 57/2, 86 und 89, Gemarkung Kruchten, Flur 9, Flurstücke 64 und 65, Gemarkung Niedersgegen, Flur 13, Flurstücke 21 und 26, Gemarkung Nusbaum, Flur 2, Flurstücke 1, 2 und 40
Antragsteller: EEG Invest Windpark Hommerdingen GmbH & Co.KG,
Laeisenhofer Straße 39, 54668 Ferschweiler
ein Erörterungstermin nicht durchgeführt wird, da gegen das Vorhaben keine Einwendungen erhoben wurden. Somit entfällt der in der öffentlichen Bekanntmachung vom 29.08.2022 hierfür festgelegte Termin am Donnerstag, den 12.01.2023.