Feststellung zur Erweiterung des Ortsgemeinderats der umgebildeten Ortsgemeinde Obergeckler nach § 2 Satz 2 Halbsatz 1 des Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Obergeckler und Niedergeckler
Die Ortsgemeinde Niedergeckler wird gemäß § 1 Absatz 1 des Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Obergeckler und Niedergeckler zum 1. Januar 2025 aufgelöst. Gleichzeitig wird ihr Gebiet in die Ortsgemeinde Obergeckler eingegliedert.
Nach § 3 Absatz 1 des Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Obergeckler und Niedergeckler finden die ersten Wahlen des Ortsgemeinderats und der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters der umgebildeten Ortsgemeinde Obergeckler in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2025 statt. Der Wahltag sowie der Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl werden von der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm festgesetzt.
Der Ortsgemeinderat der umgebildeten Ortsgemeinde Obergeckler wird laut § 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Obergeckler und Niedergeckler ab dem 1. Januar 2025 bis zur konstituierenden Sitzung des nach § 3 zu wählenden Ortsgemeinderats um zwei Mitglieder des Ortsgemeinderats der aufgelösten Ortsgemeinde Niedergeckler erweitert. Gemäß § 2 Satz 2 Halbsatz 1 des Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Obergeckler und Niedergeckler stellt die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm die beiden Ratsmitglieder nach dem Ergebnis der Wahl des Ortsgemeinderats der aufgelösten Ortsgemeinde Niedergeckler vom 9. Juni 2024 fest und macht die Feststellung öffentlich bekannt.
Entsprechend den vorstehenden Regelungen des Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Obergeckler und Niedergeckler und auf Grundlage des Ergebnisses der Wahl des Ortsgemeinderats Niedergeckler vom 9. Juni 2024 wird hiermit festgestellt, dass der Ortsgemeinderat der umgebildeten Ortsgemeinde Obergeckler ab dem 1. Januar 2025 bis zur konstituierenden Sitzung des nach § 3 zu wählenden Ortsgemeinderats um die beiden nachfolgend benannten Mitglieder des Ortsgemeinderats der aufgelösten Ortsgemeinde Niedergeckler erweitert wird:
1. Frau Laura Vogt
2. Herr Helmut Weber.
Die Wahlzeit dieser beiden Ratsmitglieder im Ortsgemeinderat der umgebildeten Ortsgemeinde Obergeckler beginnt nach § 2 Satz 3 des Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Obergeckler und Niedergeckler am Tag nach der Annahme der Feststellung und endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Wahlen nach § 3 durchgeführt werden.