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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 51/2025
Allgemeine Mitteilungen
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Besuch der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz in der Dezembersitzung des Naturschutzbeirates des Eifelkreises

Foto: Kreisverwaltung

In der Sitzung des Beirates für Naturschutz des Eifelkreises Bitburg-Prüm am 4. Dezember informierte die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) eingehend zum Thema „Einsatz von Ersatzzahlungsgelder“ in Rheinland-Pfalz im Allgemeinen und im Eifelkreis Bitburg-Prüm im Besonderen. Eine Aufgabe der SNU besteht darin, die eingezahlten Ersatzzahlungsgelder zu verwalten, indem sie Projekte in Natur-, Arten- und Umweltschutz fördert.

Was sind Ersatzzahlungsgelder?

Ersatzzahlungsgelder sind finanzielle Ausgleichszahlungen, die im Rahmen von Eingriffsregelungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geleistet werden müssen, wenn ein Eingriff in Natur und Landschaft (z.B. Windkraftanlagen, PV-Anlagen) nicht oder nur unvollständig durch konkrete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden kann. Kurz gesagt: Ersatzzahlungsgelder sind eine Art "Naturausgleich in Euro", wenn der direkte Ausgleich eines Eingriffs nicht möglich ist – und sie leisten einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz in den betroffenen Regionen.

Hintergrund des Besuches

Dem Besuch der SNU war ein Initiativschreiben des Beirates vorausgegangen, das sich für den unbürokratischen Einsatz dieser Gelder im Eifelkreis aussprach und konkrete Vorschläge unterbreitete. Die stellvertretende Beiratsvorsitzende, Bürgermeisterin Anna Carina Krebs, betonte eingangs, dass der Eifelkreis Bitburg-Prüm einen überragenden Beitrag im Bereich der erneuerbaren Energien leiste und die entsprechenden weitreichenden Eingriffe in Natur und Landschaft verkraften müsse. Infolgedessen erwarte sie und der Beirat, dass die gezahlten Ersatzzahlungsgelder ihrem Bestimmungszweck gemäß, für Projekte im Eifelkreis eingesetzt werden. Der Eifelkreis habe eigens Personal eingestellt, um die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Förderprojekte zu forcieren.

Ausreichend Ersatzzahlungsgelder vorhanden, aber Probleme mit der Flächenverfügbarkeit

Im Laufe des Vortrages der SNU wurde deutlich, dass ausreichend Fördermittel bereitstehen, die nur darauf warten, in geeigneten Projekten gebunden zu werden. In diesem Zusammenhang erweise sich, so die Kreisverwaltung, die Flächenbereitstellung durch die Grundstückseigentümer als grundlegendes Problem. Denn die Flächenkonkurrenzen der verschiedenen Landnutzer wie beispielsweise die Landwirtschaft, Investoren von Anlagen der erneuerbaren Energien und der Naturschutz seien sehr groß, aber der Umfang an Potenzialflächen leider endlich. Deshalb begrüßte der Beirat ausdrücklich, dass die SNU mit geänderten Förderkriterien im Bereich der Förderung von Grünland reagiert und attraktive Konditionen für die Flächenbereitstellung geschaffen hat.

Mehrwert eines Naturschutzprojektes

Private und kommunale Grundstückseigentümer können ihre Flächen nicht nur über einen Verkauf, sondern auch für die Projektlaufzeit von 15 Jahren über eine Verpachtung zur Verfügung stellen. Selbst durch die kostenfreie Bereitstellung ist für sie ein Gewinn zu generieren, indem ihre Flächen vor einer zunehmenden Verbuschung und Verbrachung bewahrt werden. Allemal profitieren sie auch von dem Erhalt und der Weiterentwicklung einer intakten Natur- und Kulturlandschaft.

Der Beirat und die Kreisverwaltung dankten der SNU für die konstruktive Zusammenarbeit und den informativen und regen Meinungsaustausch in der Sitzung.