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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 6/2023
Allgemeine Mitteilungen
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Grundstücksverkehr

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

- Gemarkung Kobscheid  — (Gr.L.Nr. 3/2023)

Flur 5 Nr. 62,

LWFl.,Schlack,

Flur 5 Nr. 63

LWFl., Schlack,

Flur 5 Nr. 64,

LWFl., Schlack,

daraus eine Teilfläche von  — 120,9035 ha

- Gemarkung Stockem  — (Gr.L.Nr. 66/2023)

Flur 5 Nr. 74

LWFl., Auf der Lehm —  1,0658 ha

Aktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse

bis spätestens 10 Tage

ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten

(Frist: 11.02.2023 bis einschl. 21.02.2023)

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich auf dem postalischen Wege oder per E-Mail ausschließlich an: Grundstuecksverkehr@bitburg-pruem.de unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Bewirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.