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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

1.

Den Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich den Mitgliedern des Kreistages des Eifelkreises Bitburg-Prüm zugeleitet.

Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltsatzung 2023 und 2024 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm im Dienstgebäude der Kreisverwaltung in Bitburg, Trierer Straße 1, Zimmer B 435, bis zur Beschlussfassung über die 2. Nachtragshaushaltssatzung durch den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 2. Nachtragshaushaltssatzung 2023 und 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter

http://bitburg-pruem.de/link/buergerhaushalt

zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Eifelkreises Bitburg-Prüm haben die Möglichkeit, vom 17.02.2024 bis 02.03.2024, bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung des Eif

elkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg oder elektronisch an buergerhaushalt@bitburg-pruem.de einzureichen. Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm wird vor seinem Beschluss über die 2. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bitburg, 12.02.2024
Andreas Kruppert
Landrat