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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 8/2024
Seite 2
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Übernahme von Schülerfahrtkosten ab dem Schuljahr 2024/2025

Foto: VRT

Zum Beginn des laufenden Schuljahres 2023/2024 haben alle anspruchsberechtigten Schüler ein Deutschlandticket erhalten. Auf den Chipkarten ist als Ablaufmonat in den meisten Fällen 09/2028 aufgedruckt. Dies bedeutet, dass die Karte höchstens eine Nutzungsdauer bis zu diesem Zeitpunkt haben kann.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der auf der Chipkarte genannte Ablaufmonat nicht automatisch mit dem Bewilligungszeitraum der Schülerbeförderung identisch ist.

Demnach sind auch für das kommende Schuljahr 2024/2025 Anträge auf Übernahme von Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler, die einen Schulwechsel vornehmen (Bsp. von Grundschule zur weiterführenden Schule), zu stellen. Auch ist bei einem Wohnortwechsel weiterhin ein neuer Antrag zu stellen, damit geprüft werden kann, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Die Chipkarten der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr keinen Anspruch mehr auf die Übernahme von Schülerfahrtkosten durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm haben, werden zum 31.07.2024 von dem beauftragten Anbieter (derzeit die DB Regio Bus Mitte) abgeschaltet und sind dann nicht mehr aktiv. Hiervon sind vor allem die Klassenstufe 4 (sofern kein neuer Antrag für die Klassenstufe 5 gestellt wurde) und die gesamte Klassenstufe 10 (sofern kein Antrag für die Sekundarstufe II erfolgte) betroffen. Die weiterhin anspruchsberechtigten Schüler dürfen ihre Chipkarten nicht wegwerfen, da diese im nächsten Schuljahr weiterhin gültig sind!

Die Kreisverwaltung bittet daher alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 1 oder in die Klassenstufe 5 wechseln und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, dies am besten umgehend zu erledigen.

Die Anträge sind zu finden unter https://client.rlpdirekt.de/public/kveifelkreisbitburgpruem_bis/buergerservice/leistungen/RLP:entry:105044:ANLR-VLR/schuelerbefoerderung-kostenerstattung-beantragen/ sowie über nebenstehenden QR-Code.

Bei der Antragstellung ist auf die Eingabe des richtigen Schuljahres zu achten.

Die Anträge auf Übernahme von Schülerfahrtkosten für das Berufsvorbereitungsjahr, die Berufsfachschule I und II, sowie der einkommensabhängige Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten für die Sekundarstufe II erhalten Sie im Sekretariat der entsprechenden Schule.

Für Schülerinnen und Schüler der übrigen Klassenstufen muss der Antrag in der Regel nur dann neu gestellt werden, wenn ein Schul- oder Wohnortwechsel erfolgt. Auch wenn das Deutschlandticket bundesweit im öffentlichen Nahverkehr gilt, müssen diese Änderungen der Kreisverwaltung weiterhin unbedingt zeitnah mitgeteilt werden. Besucht das Kind weiterhin die gleiche Schule und ist kein Umzug erfolgt, ist zunächst nichts zu unternehmen.

Für Rückfragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Schülerbeförderung (Tel. 06561 15-1191 oder -1190; E-Mail schuelerbefoerderung@bitburg-pruem.de) gerne zur Verfügung.