Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.01.2025 bzw. 16.12.2025 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen § 2 der Haushaltssatzung ist für die Haushaltssatzung 2026 erteilt.
Der Haushaltsplan 2025 bzw. 2026 liegt in der Zeit vom 23.02.2026 bis einschl. 04.03.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeinde Bitburger Land, Hubert-Prim-Straße 7, 54634 Bitburg, Zimmer 201, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt Samstag, der 21.02.2026.
Die Haushaltssatzung tritt gemäß § 95 Abs. 5 GemO am 01.01.2025 bzw. 01.01.2026 in Kraft.
Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Janine Fischer
Bürgermeisterin und Verbandsvorsteherin
für das Jahr 2025
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der Verbandsordnung vom 09.12.1985, § 7 des Landesgesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung am 10.12.2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.127.795 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.125.377 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — 2.418 €
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 69.505 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 21.000 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — -21.000 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 12.900 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinste Kredite auf — 21.000 €
davon Vorfinanzierungskredite — 0 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Umlage
| lfd. Nr. | Verbandsmitglied | satzungsmäßigerAnteil in v. H. | 2025 |
| 1 | Eifelkreis Bitburg-Prüm | 58 | 408.900,00 € |
| 2 | Verbandsgemeinde Bitburger Land | 30 | 211.500,00 € |
| 3 | Ortsgemeinde Bickendorf | 1 | 7.050,00 € |
| 4 | Ortsgemeinde Biersdorf am See | 9 | 63.450,00 € |
| 5 | Ortsgemeinde Hamm | 1 | 7.050,00 € |
| 6 | Ortsgemeinde Wiersdorf | 1 | 7.050,00 € |
|
|
| 100 | 705.000,00 € |
§ 5 Eigenkapital
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | 31.12.2023 | 1.809.908,92 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | 31.12.2024 | 1.809.908,92 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | 31.12.2025 | 1.812.326,92 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | 31.12.2026 | 1.812.326,92 € |
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 30 % des Haushaltsansatzes überschritten sind.
Eine über- oder außerplanmäßige Überschreitung der Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 150,00 € ist im Einzelfall immer unerheblich.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 8 Stellenplan
2 Beschäftigte (Entgeltgruppe 6)
für das Jahr 2026
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der Verbandsordnung vom 09.12.1985, § 7 des Landesgesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung am 02.12.2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 13.642.320 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 13.635.920 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 6.400 €
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 57.253 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 200.000 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 220.000 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — -20.000 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — -37.253 €
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 €
verzinste Kredite auf — 20.000 €
davon Vorfinanzierungskredite — 0 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf — 1.441.513 €
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
§ 6 Umlage
| lfd. Nr. | Verbandsmitglied | satzungsmäßigerAnteil in v. H. | 2026 |
| 1 | Eifelkreis Bitburg-Prüm | 58 | 881.600,00 € |
| 2 | Verbandsgemeinde Bitburger Land | 30 | 456.000,00 € |
| 3 | Ortsgemeinde Bickendorf | 1 | 15.200,00 € |
| 4 | Ortsgemeinde Biersdorf am See | 9 | 136.800,00 € |
| 5 | Ortsgemeinde Hamm | 1 | 15.200,00 € |
| 6 | Ortsgemeinde Wiersdorf | 1 | 15.200,00 € |
|
|
| 100 | 1.520.000,00 € |
§ 7 Eigenkapital
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | 31.12.2024 | 1.970.436,00 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | 31.12.2025 | 1.972.854,00 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | 31.12.2026 | 1.979.254,00 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum | 31.12.2027 | 1.979.254,00 € |
§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 30 % des Haushaltsansatzes überschritten sind.
Eine über- oder außerplanmäßige Überschreitung der Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 150,00 € ist im Einzelfall immer unerheblich.
§ 9 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 10 Stellenplan
3 Beschäftigte (Entgeltgruppe 6)