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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 9/2023
Aus dem Kreisarchiv
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Ab 1938 wurden Bürger von der Archivnutzung ausgeschlossen

Das Jahr 1938 bildet allein schon wegen der im November stattgefundenen Reichsprogromnacht einen tiefen Einschnitt in der deutschen Geschichte. Dass sich der Ton gegenüber Juden und andersdenkenden Menschen im gesellschaftlichen Leben schon vorher verschärfte, ist bekannt. Weitgehend unbekannt ist jedoch, dass sich dies auch auf die Archivnutzung auswirkte.

In den Akten der ehemaligen Bürgermeisterei Dudeldorf finden sich mehrere Rundschreiben vom Reichs- und Preußischen Minister des Inneren, die die Archivnutzung einiger Personen einschränken sollten.

So wurde im Mai 1938 „Personen, von denen bekannt ist, dass sie mit Zuchthaus oder wegen eines hoch- oder landesverräterlichen Unternehmens oder wegen staatsfeindlicher Betätigung bestraft sind, die Einsichtnahme in Bestände staatlicher Archive“ versagt. Das gleiche galt „bei Personen, denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, für die Dauer dieser Aberkennung.“ Dabei bleibt undefiniert, wie die Prüfung eines Archivnutzers bzgl. den genannten Punkten ablaufen sollte. Reichte daher ein Gerücht schon aus, um einem Bürger die Nutzung des Archivs zu versagen?

Ein Rundschreiben vom 24.3.1938 definierte die Angelegenheit eindeutiger: Juden durften fortan nur noch Dokumente zur Erforschung des jüdischen Volkstums oder zu familiengeschichtlichen Zwecken einsehen. Zur „Erforschung des jüdischen Volkstums“ durften den jüdischen Nutzern außerdem nur Archivbestände zugänglich gemacht werden, die über „innerjüdische Vorgänge Aufschluss geben“ (Signatur 655, 171 Nr. 566).