Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Öffentliche Bekanntmachung – Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen auf den Gemarkungen
Kobscheid, Olzheim und Wascheid, Verbandsgemeinde Prüm
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 7 und 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu die Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), die vorgenannten Rechtsgrundlagen in der zurzeit geltenden Fassung, Folgendes bekannt:
1. Aufgrund § 6 BImSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG und § 10 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV wurde der evm Windpark Schneifelhöhe GmbH & Co. KG, Ludwig-Erhard-Straße 8, 56073 Koblenz, durch Bescheid vom 14.12.2023, Az.: 06U220202-10, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 7 Windkraftanlagen des Typs Nordex N163/5.X TCS164B mit STE, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Nennleistung jeweils 5,7 MW, davon
• 1 WKA (WEA 01) auf den Grundstücken in der Gemarkung Kobscheid, Flur 2, Flurstück 239/3, 415/240, 416/241, 417/242, 425/243, 427/245,
Koordinaten (hier: UTM): R: 32.314.598, H: 5.574.222
• 1 WKA (WEA 02) auf dem Grundstück in der Gemarkung Kobscheid, Flur 2, Flurstück 239/3, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.064, H: 5.574.361
• 1 WKA (WEA 03) auf dem Grundstück in der Gemarkung Kobscheid, Flur 2, Flurstück 239/3, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.436, H: 5.574.287
• 1 WKA (WEA 04) auf dem Grundstück in der Gemarkung Kobscheid, Flur 2, Flurstück 239/3, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.314.771, H: 5.573.911
• 1 WKA (WEA 05) auf dem Grundstück in der Gemarkung Olzheim, Flur 1, Flurstück 8/5, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.315.196, H: 5.573.906
• 1 WKA (WEA 06) auf dem Grundstück in der Gemarkung Olzheim, Flur 1, Flurstück 8/5, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.314.951, H: 5.573.150
• 1 WKA (WEA 07) auf dem Grundstück in der Gemarkung Wascheid, Flur 1, Flurstück 2/17, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.314.153, H: 5.572.872
auf der Grundlage und nach Maßgabe der vorgelegten Antrags- und Planunterlagen mit den behördlichen Prüfeintragungen unter Nebenbestimmungen erteilt.
2. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung liegt für zwei Wochen aus in der Zeit vom 05.03.2024 bis einschließlich 19.03.2024 bei
• Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 06 - Bauen und Umwelt, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, Zimmer Nr. 309 (Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3100, E-Mail thiel.anna-lena@bitburg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und bei der
• Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer Nr. 305 (Tel. 06551 943-305, E-Mail robert.ennen@vg-pruem.de oder Tel. 06551 943-304, E-Mail claudia.breuer@vg-pruem.de) während der Dienstzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der Bescheid mit Begründung kann dort während der Dienstzeiten eingesehen werden. Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/rp verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter https://www.bitburg-pruem.de/cms/bekanntmachungen abgerufen werden.
| 3. Hinweise: | |
| a) | Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von dieser Genehmigung eingeschlossen werden. Die Genehmigung ergeht entsprechend den diesem Bescheid zugrunde liegenden Antrags- und Planunterlagen und, zur Sicherstellung der Genehmigungsvoraussetzungen aus § 6 BImSchG, unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen (§ 12 BImSchG). |
| b) | Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. |
| c) | Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Genehmigungsbescheid mit Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, telefonisch oder elektronisch (Tel. 06561 15-3090, E-Mail schons.richard@bitburg-pruem.de oder Tel. 06561 15-3100, E-Mail thiel.anna-lena@bitburg-pruem.de) angefordert werden. |
| 4. Rechtsbehelfsbelehrung: | |
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| Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach BekanntgabeWiderspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in 54634 Bitburg, Trierer Straße 1, oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an: KV-Eifelkreis-Bitburg-Pruem@poststelle.rlp.de erhoben werden. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. |