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Kreis Bitburg-Prüm
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Mit Schreiben vom 10.07.2024 hat die Immo Grünzelbach GmbH, Schankweiler, eine beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben „Bebauungsplan „Am Grünzelbach“ in der Verbandsgemeinde Südeifel, Bereich Irrel, in der Ortsgemeinde Schankweiler“ im Eifelkreis Bitburg-Prüm beantragt. Im südlichen Bereich des Planungsvorhabens ist die Erschließung neuer Wohnbauflächen geplant, im östlichen Bereich soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für ein Gewerbegrundstück geschaffen werden. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Äußerungen seitens der beteiligten öffentlichen Stellen teilen wir nachfolgend das Ergebnis mit.

Unter Beachtung der im Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) mit dessen Teilfortschreibungen und der im regionalen Raumordnungsplan der Region Trier (RROP 85/95) enthaltenen raumordnerischen und landesplanungsrechtlichen Ziele sowie nach Abwägung der sich aus § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Abs. 4 Landesplanungsgesetz (LPlG), dem LEP IV, dem RROP 85/95 sowie dem Entwurf des regionalen Raumordnungsplans der Region Trier 2024 (RROPneu 2024/E) ergebenden Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung ergeht unser raumordnerischer Entscheid mit den folgenden Hinweisen, Anregungen und Bewertungen:

1.

Aufgrund des Vorhabens wird eine Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Südeifel, Bereich Irrel, sowie die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes im Regelverfahren gem. § 8 Abs. 2 BauGB erforderlich.

2.

Wir weisen auf die naturschutzfachlichen Forderungen bezüglich der Datenerhebung zur Einstufung des naturschutzfachlichen Schutzstatus der Planfläche, der Forderungen bezüglich des Grünzelbachs, der Streuobstwiesen sowie einer Eingrünung der geplanten Lagerhalle mit Gehölzen hin.

3.

Die Hinweise des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz, sind zu beachten.

4.

Die verkehrliche Erschließung ist mit dem Landesbetrieb Mobilität, Gerolstein, abzustimmen.

5.

Die Geruchsimmissionsprognose ist an die aktuellen Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen anzupassen. In den nachfolgenden Verfahren ist darauf hinzuwirken, dass die Regelungen bezüglich Immissionen in Bezug auf die vorgesehene Gebietskategorie eingehalten werden.

6.

Die Hinweise der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier, sind zu beachten.

7.

Wir weisen auf die Leitungs-, Linien- bzw. Anlagenpläne der Kommunalen Netze Eifel, Prüm, der Telekom, Mayen, sowie der Westnetz, Regionalzentrum Trier, hin.

Zusammenfassend kommen wir zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der aufgeführten Anforderungen raumverträglich und mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.

Bitburg, 17.02.2025
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Untere Landesplanungsbehörde
Im Auftrag
Verena Metzen