Die Ortsgemeinde Niedergeckler wurde laut § 1 Absatz 1 des Landesgesetzes über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Obergeckler und Niedergeckler (nachfolgend: Oberg/NiedergZSchlG RP) zum 01.01.2025 aufgelöst. Gleichzeitig wurde ihr Gebiet in die Ortsgemeinde Obergeckler eingegliedert.
Gemäß § 2 Satz 2 Halbsatz 1 Oberg/NiedergZSchlG RP hat die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Anbetracht des Ergebnisses der Wahl des Ortsgemeinderats der aufgelösten Ortsgemeinde Niedergeckler vom 09.06.2024 am 05.12.2024 festgestellt, dass der Ortsgemeinderat der umgebildeten Ortsgemeinde Obergeckler ab dem 01.01.2025 bis zur konstituierenden Sitzung des nach § 3 Oberg/NiedergZSchlG RP zu wählenden Ortsgemeinderats um die Mitglieder Frau Laura Vogt und Herr Helmut Weber erweitert wird. Auf die öffentliche Bekanntmachung in der Ausgabe 51/52/2024 der Kreisnachrichten des Eifelkreises Bitburg-Prüm wird ergänzend verwiesen.
Herr Helmut Weber hat mit Schreiben vom 18.12.2024 mitgeteilt, dass er das Mandat nicht annimmt.
Laut § 2 Satz 3 Oberg/NiedergZSchlG RP i. V. m. § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist die nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl bei der Wahl des Ortsgemeinderats der aufgelösten Ortsgemeinde Niedergeckler vom 09.06.2024 als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat der umgebildeten Ortsgemeinde Obergeckler einzuberufen.
Nach entsprechender Feststellung durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 05.02.2025 wurde als Person mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Personen
Herr Christian Vogt
als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat der umgebildeten Ortsgemeinde Obergeckler einberufen. Herr Vogt hat das Mandat angenommen.