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Louie - Nachrichtenblatt für Saarlouis
Ausgabe 5/2023
Stadtgeschehen
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Erhöhte steuerliche Absetzungen in den Sanierungsgebieten Fraulautern und Roden

Der Stadtrat Saarlouis hat die beiden Satzungen über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete "Sanierungsgebiet Fraulautern" und „Sanierungsgebiet Roden“ beschlossen, um private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in diesen Quartieren anzustoßen.

Für private Eigentümer, deren Haus oder Wohnung innerhalb dieser förmlich festgelegten Sanierungsgebiete liegt, besteht nun die Möglichkeit von erhöhten steuerlichen Abschreibungen der Kosten für bestimmte Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen. Schwerpunktmäßig sollen bestehende Mängel der Bausubstanz beseitigt, die Energiebilanz der Gebäude verbessert und die Barrierefreiheit der Wohnungen erhöht werden. Ebenfalls wird ein Anreiz geschaffen, vorhandene Leerstände wieder zu nutzen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von erhöhten steuerlichen Abschreibungen der Investitionskosten ist eine Bescheinigung der Kreisstadt Saarlouis, die beim Finanzamt zusammen mit der Steuererklärung eingereicht wird. Um die Bescheinigung zu erlangen, ist es zwingend erforderlich, vor Beginn der baulichen Maßnahme mit der Kreisstadt Saarlouis eine Abstimmung der geplanten Maßnahme durchzuführen sowie eine schriftliche Modernisierungs-/Instandsetzungsvereinbarung abzuschließen.

Die Sanierungssatzungen und Übersichtspläne der Sanierungsgebiete stehen zum Download auf der Homepage der Kreisstadt Saarlouis (www.saarlouis.de) zur Verfügung. Hier finden Sie u.a. auch Informationen zum Ablauf einer Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahme, an deren Ende die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt steht.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Rathaus der Kreisstadt Saarlouis, beim Amt für Stadtplanung, Hochbau, Denkmalpflege und Umwelt unter der Telefonnummer 06831/443-316 oder per E-Mail an tanja.kesselheim@saarlouis.de.