Beispiel einer gelungenen Sanierungsmaßnahme im Landkreis Südwestpfalz.
Unsere Dörfer sind das Herz unserer Heimat. Diese zu erhalten – sowohl in ihrer Funktionalität als auch in ihrer Gestalt – ist das Ziel der Dorferneuerung. Dabei stellt das Land Rheinland-Pfalz viel Geld zur Verfügung, um auch private Maßnahmen zu fördern, die Identität und den Charme der ländlichen Regionen zu bewahren, den demografischen Wandel abzumildern und nachhaltige Entwicklung zu fördern.
In dörflich/ländlich geprägten Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern können Bauherren im Rahmen der Dorferneuerung im privaten Bereich gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein ganzheitliches, nachhaltiges und in die Zukunft gerichtetes Dorferneuerungskonzept. Ob dieses vorliegt, kann bei der Orts- oder Verbandsgemeinde nachgefragt werden. Der Schwerpunkt der Dorferneuerungsförderung liegt dabei auf dem Ortskern. Dabei wird insbesondere die Verwendung landschaftstypischer Materialien und deren zeitgemäße Anwendung gefördert.
| Welche Maßnahmen können gefördert werden? | |
| • | bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen, einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen, |
| • | die Umnutzung dörflicher Bausubstanz oder die Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur, |
| • | der Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz im Innenbereich zur Bewältigung städtebaulicher Missstände und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, einschließlich Entsiegelung und Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien, |
| • | bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden. |
Die Förderhöhe beträgt je nach Wertigkeit der Maßnahme bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 30.000 Euro je Objekt. Bei baulichen Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen kann die Zuwendung auf bis zu 41.000 Euro angehoben werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht allerdings nicht.
Was ist zu beachten?
Wichtig ist, dass vor Erteilung eines Bewilligungsbescheides nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Die förderfähigen Aufwendungen müssen mindestens 7.000 Euro je Einzelvorhaben betragen.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ganz oder überwiegend der Verschönerung oder Unterhaltung dienen, zum Beispiel die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung.
Wie kommt man an das Geld?
Fördermittel für private Bauherren bewilligt die Kreisverwaltung Südwestpfalz im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Anträge sind über die Orts- oder Verbandsgemeindeverwaltungen an die Kreisverwaltung zu richten.
Zuwendungsanträge sind bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Referat 62, erhältlich oder können auf der Website des Landkreises www.lksuedwestpfalz.de heruntergeladen werden. Hierzu auf der Startseite den Begriff „Dorferneuerung“ eingeben. Bitte beachten: Zum Antrag gehören zwei Dateien - das eigentliche „Antragsformular“ sowie die „Anlage 1“ mit der Aufstellung der Kosten nach Gewerken. Für die Antragstellung sind erforderlich:
| • | vollständig ausgefüllter Antragsvordruck (Formular und Anlage 1), |
| • | Fotos vom Objekt, |
| • | ggf. Planskizze, |
| • | Kostenvoranschläge für alle durchzuführenden Arbeiten oder eine entsprechende Kostenaufstellung eines Architekten nach Gewerken sowie ggf. |
| • | Aufstellung der beabsichtigten Eigenleistungen. |
Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema „Dorferneuerung“ sowie zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Südwestpfalz unter Telefon 06331/809-233 oder -285 gerne zur Verfügung.
Zu den Antragsformularen:
Formular Anlage 1