Natürliche „Rasenmäher“ sind in der Südwestpfalz beliebt. Aber auch bei der Haltung von Schafen gibt es einiges zu beachten.
Vorbildlich: Zwei junge Ziegen genießen die Sonne - gut gepflegt und mit Ohrmarken ordnungsgemäß gekennzeichnet.
Das bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz ansässige Veterinäramt beobachtet in den letzten Jahren vermehrt die Tendenz, sich landwirtschaftliche Nutztiere im Kleinen - sei es zur Selbstversorgung oder auch nur als Hobbytiere - zu halten. Bevor man sich jedoch ein landwirtschaftliches Nutztier anschafft, gibt es für die künftigen Tierhalter einiges zu beachten. Denn bereits für Mini-schweine oder Hühner im Garten gelten einschlägige Rechtsvorschriften aus den Bereichen Tiergesundheit, Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung. Um den Einstieg in die Tierhaltung zu erleichtern, beantwortet das Veterinäramt nachfolgend einige wichtigen Fragen.
Was ist ein landwirtschaftliches Nutztier?
Unter dem Begriff landwirtschaftliches Nutztier werden warmblütige Wirbeltiere zusammengefasst, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln (z. B. Milch, Eier, Fleisch), Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken, wie zum Beispiel zur Bereitstellung ihrer Arbeitskraft, gehalten werden können. In den Tiergesundheitsrechtsakten und den dazugehörigen nationalen Vorschriften ist genauer festgelegt, welche Tierarten hierzu zählen. Neben den klassischen Tierarten wie Rind, Schwein, Schaf, Ziege, fallen auch Pferde, Esel, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und Bienendarunter.
Muss ich Tierhaltung anmelden?
Für alle Halter landwirtschaftlicher Nutztiere besteht die Verpflichtung, sich vor Beginn der Tierhaltung und bei Änderungen beim Veterinäramt ihrer zuständigen Kreisverwaltung zu melden und sich registrieren zu lassen. Um eine ordnungsgemäße Registrierung der Tierhaltung vorzunehmen, benötigt dieses verschiedene Angaben, die im Formular „Anzeige/Änderung der Tierhaltung“ zusammengestellt sind. Dieses Formular kann von der Homepage der Kreisverwaltung (im Bereich Downloads unter der Rubrik Veterinärwesen > Tiergesundheit/ Tierschutz) heruntergeladen werden. Das Veterinäramt schickt dieses aber auch auf Anfrage per Post zu.
Im Anschluss an die erfolgreiche Registrierung erhält der Tierhalter eine zwölfstellige Betriebsnummer. Die Stammdaten des Tierhalters, sowie die Nachweise zum Gesundheitsstatus der Tiere werden in einer bundeseinheitlichen Datenbank gepflegt. Die Pflege dieser Daten ist wichtig, um im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche schnell und gezielt handeln und alle notwendigen Maßnahmen sowohl zum Schutz der Tiere, als auch zum Schutz der Menschen einleiten zu können.
Welchen Sinn hat die Tierseuchenkasse?
Nach erfolgreicher Registrierung beim Veterinäramt sind die Voraussetzungen für die notwendige Anmeldung bei der Tierseuchenkasse des Landes Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach geschaffen. Diese erbringt Leistungen zur Vorbeugung von Tierseuchen, zur Tierseuchenbekämpfung und zur allgemeinen Tiergesundheitsfürsorge in Form von Entschädigungen und Beihilfen. Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz setzt außerdem die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung für Tierverluste fest und zahlt die Entschädigungen und freiwilligen staatlichen Leistungen im Auftrag des Landes aus. Eine weitere Aufgabe der Kasse ist es, Maßnahmen zu unterstützen, die der Bekämpfung von übertragbaren Tierkrankheiten dienen. Das besondere Interesse liegt dabei in der Gesunderhaltung der Tierbestände in Rheinland-Pfalz.
Sachkunde hilft dem Tierschutz
Bezüglich der Unterbringung und Versorgung von Tieren gilt zunächst der § 2 des Tierschutzgesetzes als Basisnorm. Dieser besagt, dass jeder der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, es seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss. Darüber hinaus darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Jeder Tierhalter muss außerdem über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Da die Bedürfnisse landwirtschaftlicher Nutztiere je nach Tierart und Nutzungsrichtung sehr unterschiedlich sind, hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen an deren Haltung in verschiedenen Verordnungen, Gutachten und Leitlinien näher festgelegt. Des Weiteren gibt es noch Merkblätter der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz oder verschiedener Landwirtschaftsverbände, die als Richtschnur dienen können.
Das Veterinäramt empfiehlt, bereits zur Vorbereitung auf die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere Sachkundelehrgänge und Fortbildungen zu besuchen. Es bietet hierfür den potenziellen Tierhaltern auch individuelle Beratungen an.
Kontakt über das Geschäftszimmer des Veterinäramts unter Telefon 06331 809-205, E-Mail veterinaeramt@lksuedwestpfalz.de.