Titel Logo
Kreis-Nachrichten - Mitteilungen des Landkreises Südwestpfalz
Ausgabe 23/2025
Kreisnachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Hinter dem Duft von Glühwein, Waffeln und Reibekuchen

Glühwein trinken auf einem Weihnachtsmarkt. Die Lebensmittelüberwachung prüft stichprobenartig, ob die Richtlinien für den Verkauf des „aromatisierten weinhaltigen Getränks“ eingehalten werden.

Die Lebensmittelüberwachung gibt Tipps für die bevorstehenden Advents- und Weihnachtsmärkte in der Region

Wenn ein wohliger Duft nach Glühwein, Zimtwaffeln und Reibekuchen in der Luft liegt, hat alljährlich auch in der Südwestpfalz die Zeit der Advents- und Weihnachtsmärkte begonnen: Den Besuchern wird dabei neben Kunsthandwerk und Basteleien auch eine vielfältige Auswahl an süßen und deftigen Speisen sowie kalten und heißen Getränken geboten. Mitten im Getümmel unterwegs ist dabei auch die Lebensmittelüberwachung des bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz ansässigen Veterinäramts. Dessen Kontrollen stellen sicher, dass durch die Standbetreiber die hygienischen und lebensmittelrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Sowohl schwerpunktmäßig, als auch im konkreten Verdachtsfall, werden amtliche Proben von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (z.B. Geschirr, Schmuck, Spielwaren) entnommen.

Was ist für Standbetreiber zu beachten?

Mit dem Ziel, die Sicherheit der angebotenen Lebensmittel zu gewährleisten, sind Mindestanforderungen an den hygienischen Umgang mit den angebotenen Speisen und Getränken einzuhalten. Verkaufseinrichtungen sind so zu gestalten, dass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel ausgeschlossen wird. Verkaufsstände sollten nach drei Seiten geschlossen, überdacht und mit festem Bodenbelag ausgestattet sein. Werden nicht verpackte Lebensmittel angeboten, so ist eine Handwaschmöglichkeit mit fließendem Kalt- und Warmwasser, Flüssigseife sowie Einmalhandtüchern erforderlich. Zum Reinigen von Geschirr und Ausrüstung wird eine vom Handwaschbecken getrennte Spülmöglichkeit benötigt. Den Mitarbeitern des Verkaufsstandes muss mindestens eine hygienisch einwandfreie Toilette zur Verfügung stehen. Werden statt ortsfesten Wasserleitungen Wasserschläuche verwendet, so ist darauf zu achten, dass diese den Standards für Trinkwasserqualität entsprechen. Dies erkennt man an der besonderen Kennzeichnung der Schläuche (z.B. KTW oder DVGW). Gartenschläuche sind dagegen ungeeignet. Tische und Ablagen, auf denen Lebensmittel behandelt werden, müssen eine glatte und leicht zu reinigende Oberfläche aufweisen. Die angebotenen Produkte sind mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungsmerkmalen zu versehen, wie z. B. der Angabe über enthaltene Allergene und Zusatzstoffe, Preisangaben und ähnlichem.

Anforderungen der Lebensmittel beachten

Der Umgang mit den angebotenen Lebensmitteln muss stets den Anforderungen des jeweiligen Produktes gerecht werden: Bei kühlpflichtigen Lebensmitteln beispielsweise müssen ausreichende Kühlmöglichkeiten zur Verfügung stehen, damit die Kühlkette konsequent eingehalten werden kann. Betreiber von Getränkeschankanlagen müssen dagegen vor Inbetriebnahme auf die fachgerechte Reinigung nach dem aktuellen Stand der Technik achten.

Glühwein: rot, weiß oder rosé?

Glühwein ist gemäß Rechtsvorschrift ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk, das aus Rotwein und/oder Weißwein gewonnen und hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt wird. Inzwischen ist es jedoch auch möglich, Roséwein oder einen Verschnitt von Rot- und Weißwein zur Herstellung zu verwenden. Der vorhandene Alkoholgehalt beträgt dabei mind. 7 %vol. und max. 14,5 %vol. Zu beachten ist, dass eine Süßung mit Trauben- oder Obstsaft nicht zulässig ist. Ebenso ist der Zusatz von Alkohol, z.B. in Form von Spirituosen, und der Zusatz von Wasser und Farbstoffen nicht zulässig. Glühwein sollte stets frisch erwärmt (maximal auf ca. 70 °C), jedoch nicht gekocht werden. Zur Zubereitung eignen sich insbesondere Durchlauferhitzer mit Edelstahlwärmetauscher.

Näheres zur Herstellung und Etikettierung von Glühwein ist dem Merkblatt Glühwein des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz zu entnehmen.

https://lua.rlp.de/fileadmin/lua/Downloads/Weinueberwachung/Merkblatt_Gluehwein_April_2025.pdf

Umgang mit Frittierfett

Frittierfett zersetzt sich auch bei sachgerechtem Gebrauch und muss daher regelmäßig vollständig ausgetauscht werden. Bratgutreste fördern die weitere Zersetzung des Fettbades. Frittiergut mit Panade (z.B. Schnitzel, Kroketten) hinterlässt wesentlich mehr Bratgut im Fett und führt folglich zu schnellerem Fettverderb. Daher sollte das Frittierfett möglichst regelmäßig, am besten täglich nach Arbeitsende, filtriert werden. Gleichzeitig sollten Frittierbecken und Heizstäbe von allen anhaftenden Rückständen befreit werden. Arbeitstemperaturen über 175° C sind unbedingt zu vermeiden, damit die Bildung von Acrylamid im Frittiergut nicht begünstigt wird. Die thermische Belastung des Fettes steigt bei höheren Temperaturen und der Verderb wird beschleunigt.

Auf der Homepage der Kreisverwaltung sind im Downloadbereich des Bürgerservice erläuternde Merkblätter eingestellt.

https://www.lksuedwestpfalz.de/buergerservice/downloads/veterinaerwesen-lebensmittelueberwachung/

Für Rückfragen im Einzelfall stehen den Standbetreibern darüber hinaus die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung beratend zur Seite (veterinaeramt@lksuedwestpfalz.de; Tel.: 06331/ 809-205, Frau Tretter).