Je weniger Fremdstoffe in der Biotonne sind, desto besser kann deren Inhalt zu Kompost weiterverarbeitet werden.
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bundesweit eine verschärfte Bioabfallverordnung. Sie schreibt vor, dass der Anteil von Fremdstoffen im Biomüll deutlich reduziert werden muss. Nach der Übergangsfrist von einigen Monaten dürfen daher im Landkreis Südwestpfalz ab 2026 auch keine kompostierbaren Abfalltüten aus Kunststoff mehr verwendet werden. Die neue Verordnung gibt Betreibern von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen das Recht, stark verunreinigte Bioabfälle künftig zurückzuweisen.
Ziel der neuen Regeln ist es, Fremdstoffe im Bioabfall deutlich zu reduzieren und den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt deutlich zu verringern. Einen wesentlichen Anteil dieser Fremdstoffe machten bislang die angeblich kompostierbaren Kunststoffbeutel aus. Diese biologisch abbaubaren Kunststoffe zerfallen langsamer als erwartet. Über den entstehenden Kompost gelangen die nur teilverrotteten Tüten als Mikroplastik in den Boden - und über die Nahrung dann in Mensch und Tier. Mit Kunststoff(beuteln) vermengter Bioabfall muss daher aufwändig sortiert werden, um den daraus entstehenden Kompost in Landwirtschaft und Gartenbau einsetzen zu können. Das verursacht zusätzliche Kosten.
Für die Haushalte bedeutet dies nun umso mehr: Plastik hat in der Biotonne überhaupt nichts mehr zu suchen – auch nicht in Form von „biologisch abbaubaren“ Tüten. Die Kreisverwaltung empfiehlt daher Papiertüten, die ebenfalls im Handel erhältlich sind, oder einfaches Zeitungspapier zum Einwickeln von Küchen- und Grünabfällen.
Der für die Abfallwirtschaft zuständige Kreisbeigeordnete Manfred Seibel appelliert: „So können alle Bürgerinnen und Bürger etwas dazu beitragen, die Umwelt und den Geldbeutel zu schonen. Machen Sie mit – ganz im Sinne einer nachhaltigen Zukunft.“