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Kreis-Nachrichten - Mitteilungen des Landkreises Südwestpfalz
Ausgabe 3/2025
Kreisnachrichten
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Sozialer Mietwohnungsbau auch in der Südwestpfalz wieder möglich

Sozialer Mietwohnungsbau ist nun auch im Landkreis Südwestpfalz wieder förderfähig.

Landkreis verlängert Freistellung von Belegungs- und Mietbindungen nicht mehr

Nach 20 Jahren hat der Landkreis Südwestpfalz seine Allgemeinverfügung über die Freistellung von Belegungs- und Mietbindungen im geförderten Wohnungsbau nicht mehr verlängert. Potenzielle Investoren erhalten dadurch wieder die Möglichkeit, bei der Herstellung von Mietwohnungen für einkommensschwächere Gruppen, aber beispielsweise auch für den Bau von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen oder Wohngemeinschaften, in den Genuss von hoher staatlicher Förderung zu kommen.

Ein maßgeblicher Grund für die Freistellung im Jahr 2004 war, dass sich seinerzeit die durchschnittliche Miete im Landkreis im Bereich des im sozialen Wohnungsbau gebundenen Mietpreises bewegte und daher kaum eine Nachfrage nach Wohnberechtigungsscheinen bestand. Dadurch waren bei den zuvor im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus entstandenen Wohnungen viele individuelle Freistellungen notwendig, damit die Hauseigentümer ihre Liegenschaften auch an andere Interessenten vermieten konnten, was einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich brachte.

Inzwischen ergibt sich auf dem Wohnungsmarkt jedoch ein anderes Bild. Die Mietpreise sind in den vergangenen beiden Jahren deutlich angestiegen, was sich unter anderem daran zeigt, dass die Fördermietenstufen zum Teil deutlich angehoben wurden. Waren zuvor alle Verbandsgemeinden vom Land noch in Fördermietenstufen 1 oder 2 eingestuft, ist die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mittlerweile in Stufe 4, die Verbandsgemeinden Hauenstein und Zweibrücken-Land in Stufe 3. Zugleich nimmt der Bestand an Wohnungen mit Belegungs- und/oder Mietbindung deutlich ab. Zudem wird Wohnraum zunehmend knapper. Insofern ist grundsätzlich wieder mit einem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu rechnen.

Da mit der kreisweiten Freistellung von Belegungs- und Mietbindungen quasi auch manifestiert war, dass hier kein Bedarf an sozialem Wohnungsbau besteht, waren im Landkreis Südwestpfalz bislang potenzielle Investoren, die sich dennoch in diesem Bereich engagieren wollten, von der Mietwohnraumförderung ausgeschlossen. Daher wurde die kreisweite Freistellung, die seit 2004 alle fünf Jahre verlängert wurde, dieses Mal nicht mehr erneuert und ist zum Oktober des vergangenen Jahres ausgelaufen.

Hinsichtlich einer möglichen Förderung im Mietwohnungsbau gibt es die verschiedensten Modelle, auch was die Höhe der Förderung und der damit verbundenen Einkommensgrenzen für Mieter angeht. So können je nach Modell viele Menschen im Landkreis, insbesondere Familien, danach einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Gefördert wird nicht nur der Bau, sondern auch die Modernisierung von Wohnungen im sozialen Wohnungsbau.

Förderanträge können bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz gestellt werden. Wohnberechtigungsscheine können bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden.

Einen guten Gesamtüberblick über mögliche Modelle, Förderungen und Einkommensgrenzen je Modell bietet die Internetadresse der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz:

https://isb.rlp.de/wohnen/uebersicht.html

Weitere Informationen auch auf der Internetseite des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums:

https://fm.rlp.de/themen/bauen-und-wohnen/wohnraumfoerderung/soziale-wohnraumfoerderung-teaser