Der neu gewählte Kreistag mit der Kreisspitze (in der vorderen Reihe von links): dem 2. Kreisbeigeordneten Peter Sammel, der 1. Kreisbeigeordneten Martina Wagner, Landrätin Dr. Susanne Ganster und dem 3. Kreisbeigeordneten Manfred Seibel.
Bei der Kommunalwahl am 9. Juni haben die Bürger im Landkreis Südwestpfalz auch einen neuen Kreistag gewählt. Am 2. September nahm er mit der konstituierenden Sitzung seine Arbeit auf. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten rund um dieses höchste Gremium des Landkreises.
Wie ist der Kreistag zusammengesetzt?
Der Kreistag Südwestpfalz, das Parlament des Landkreises, besteht aus 42 Mitgliedern. Sieben Parteien und Wählergruppen sind dort vertreten: CDU (14 Sitze), SPD (9), AfD (6), FWG (5), Grüne (3), BSW (3) sowie FDP (2). Die Koalition aus CDU, FWG und Grünen setzt ihre Zusammenarbeit fort. Der Kreistag ist für fünf Jahre gewählt, bis 2029. Er tagt mindestens viermal im Jahr. Die Sitzungen sind öffentlich, jeder kann zuhören. Die nächste Kreistagssitzung ist am Montag, 4. November, 16 Uhr, in der Kreisverwaltung. Darüber hinaus können sich Interessierte im Rats- und Bürgerinformationssystem auf der Internetseite der Kreisverwaltung Südwestpfalz über die Arbeit der verschiedenen politischen Gremien des Landkreises informieren: https://lksuedwestpfalz.gremien.info. Zu diesen Gremien zählen auch die unterschiedlichen Ausschüsse, die der Kreistag bildet. Neu ist unter anderem ein Personalausschuss, der es möglich machen soll, schneller als bisher über Personalien für die Verwaltung zu entscheiden.
Was macht der Kreistag?
Der Kreistag bildet den Willen der Bürger ab. Es ist – im Sinne der Demokratie – die Vertretung der Bürger auf Kreisebene. Durch den Kreistag ist gewährleistet, dass die Kreisverwaltung nicht ohne Beteiligung der Bürger entscheidet. Auf der kommunalen Ebene geht es dabei seltener um generelle Richtungen, sondern oft um Detailfragen und konkrete Projekte: So wird im Kreistag nicht über die Zukunft der Rente entschieden, sondern welches Busunternehmen die Schüler zum Unterricht bringt. Dies sind oft Themen, die die Bürger unmittelbar betreffen. Den Vorsitz über den Kreistag Südwestpfalz hat Landrätin Dr. Susanne Ganster. Auch der Landrat oder die Landrätin werden direkt von den Bürgern gewählt, jedoch unabhängig vom Kreistag; das nächste Mal am 2. Februar 2025.
Der Kreistag hat in seiner ersten Sitzung in dieser Legislaturperiode aus seiner Mitte drei ehrenamtliche Beigeordnete und somit Stellvertreter von Landrätin Dr. Susanne Ganster gewählt: Martina Wagner (CDU, Kleinsteinhausen), Peter Sammel (FWG, Höhfröschen) und Manfred Seibel (Grüne, Hauenstein), die bis dato bereits dieses Ehrenamt innehatten.
Ortsgemeinderat, Verbandsgemeinderat, Landtag, Bundestag – wozu braucht es auch noch einen Kreistag?
Um das Leben in unserer Gesellschaft zu regeln, müssen viele Entscheidungen getroffen werden: Wie ist der Lebensunterhalt im Alter gesichert? Welche Schulabschlüsse gibt es? Braucht die örtliche Feuerwehr noch ein Löschfahrzeug? Muss die Decke im Dorfgemeinschaftshaus saniert werden? Manche Probleme sind übergreifend und betreffen ganz Deutschland, andere nur einen einzelnen Ort. Daher ist die öffentliche Verwaltung in verschiedene Ebenen gegliedert und die Aufgaben sind auf verschiedene Gebiete aufgeteilt. Der Landkreis ist dabei eine Zwischenstufe zwischen den Gemeinden und dem jeweiligen Bundesland.
Worüber entscheidet der Kreistag?
Der Kreistag entscheidet nicht über Gemeinden und Städte im Landkreis. Diese besitzen, jede für sich, Selbstverwaltungsrecht. Stattdessen übernimmt der Kreis übergreifende Aufgaben, die für das gesamte Kreisgebiet relevant sind: Dazu zählen unter anderem die Abfallentsorgung, die Schülerbeförderung, die Jugend- und Sozialhilfe, die Trägerschaft für die weiterführenden Schulen, der überörtliche Brand- und Katastrophenschutz und der öffentliche Personennahverkehr. Es gibt Pflichtaufgaben, die dem Kreis vom Land zugewiesen wurden, und freiwillige Aufgaben wie zum Beispiel die Wirtschaftsförderung.
Wie ist der Zusammenhang zwischen Kreistag und Kreisverwaltung?
Grob gesagt: Der Kreistag entscheidet, die Kreisverwaltung setzt um. Ein bisschen komplizierter ist es dann doch. Die Kreisverwaltung verwaltet den Landkreis – sie übernimmt verschiedene übergreifende Aufgaben. Die Bürger sollen hierbei mitbestimmen können. Um aber kontinuierlich arbeiten zu können, kann nicht bei jeder Frage gleich der Kreistag einberufen werden. Die täglichen Aufgaben erledigt daher die Verwaltung. Bei wichtigen Entscheidungen, Leitfragen oder hohen Geldsummen muss jedoch der Kreistag (oder der entsprechende Ausschuss) zustimmen. Dies gilt insbesondere bei Ausgaben oder der Vergabe von Aufträgen, die eine festgesetzte Summe überschreiten. Da die Mitarbeiter der jeweiligen Abteilung in der Kreisverwaltung täglich mit der jeweiligen Thematik zu tun haben, leisten sie die Vorarbeit und machen Vorschläge an Ausschüsse und Kreistag. Die Verwaltung setzt also nicht nur um, sie arbeitet auch dem Kreistag zu, plant und bereitet vor. Die endgültige Entscheidung in vielen Angelegenheiten wird aber von den Vertretern der Bürger getroffen, den gewählten Kreistagsmitgliedern.
Mehr Informationen:
https://lksuedwestpfalz.gremien.info