Sandra Wicke und Anja Bauer von der Kreisverwaltung (im Hintergrund von links) bilden derzeit Kita-Personal zum Thema Kindeswohlgefährdung fort.
Laut wissenschaftlichen Studien fürchten mehr als 80.000 Kinder in Deutschland täglich um ihre körperliche Unversehrtheit. Die amtliche Kriminalitätsstatistik weist für das Jahr 2023 pro Woche drei Kinder aus, die durch häusliche Gewalteinwirkung zu Tode kamen. Durchschnittlich werden jeden Tag zwölf Fälle von Kindesmisshandlung und 51 Meldungen zu sexueller Gewalt bekannt. Doch nur 13 Prozent dieser Fälle werden aus Betreuungseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemeldet. Dabei kommt den pädagogischen Fachkräften von Krippe, Kindertagesstätte (Kita) und Hort eine wichtige Schlüsselrolle in der Verantwortungsgemeinschaft zum Kindesschutz zu. Der Landkreis Südwestpfalz bietet hierzu derzeit Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an.
Denn der Kreis nimmt hinsichtlich der Anzahl an Kindern, die in Tageseinrichtungen betreut werden, eine Spitzenposition ein. Das Platzangebot in Kita und Hort liegt deutlich über dem landesweiten Durchschnitt. Nahezu jedes Kind im Landkreis besucht vor seiner Einschulung eine der 72 Kitas.
Arbeitshilfe überarbeitet
Um die Fachkräfte in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen, wurde im vergangenen Jahr die „Arbeitshilfe zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII in Kindertagesstätten“aus dem Jahr 2010 überarbeitet. Unter der Federführung der Jugendamts-Mitarbeiterinnen Anja Bauer (Fachberatung der Kindertagesstätten) und Sandra Wicke (Koordinatorin der Kita-Sozialarbeit) wurde ein Arbeitskreis gebildet mit Vertretern der Jugendämter, aber auch weiteren Fachkräften, die im Bereich des Kindesschutzes tätig sind sowie einigen Kita-Leitungen. Die Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage und das Ziel, die pädagogischen Fachkräfte in Kitas bei der professionellen Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Kindesschutz zu stärken, waren Kern des Anliegens. Hierzu wurden in die Arbeitshilfe ein konkreter Verfahrensablauf sowie weiterführende hilfreiche Anlagen und Dokumentationsvorlagen integriert.
Den Trägern und Leitungen der Kindertagesstätten im Landkreis wurde im September 2025 das Ergebnis präsentiert. Zeitgleich wurde die zugehörige Trägervereinbarung gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII erneuert, welche die Verpflichtung zum Handeln im Falle einer Kindeswohlgefährdung konkretisiert.
Konkreter Handlungsablauf bei Verdacht
Seit Mitte Januar laufen nun im Kreistagssaal der Kreisverwaltung an zehn Terminen die Schulungen für die pädagogischen Fachkräfte. Durchgeführt werden diese von Anja Bauer, Sandra Wicke und Marco Porth (Referent des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Kreisjugendamt). Neben der Vorstellung der neuen Arbeitshilfe liegt der besondere Fokus der Veranstaltungen auf einer kleinschrittigen und anschaulichen Darstellung des konkreten Handlungsablaufs bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII. Darüber hinaus werden weitere gesetzliche und datenschutzrechtliche Grundlagen, Regeln zur sachgemäßen Dokumentation, ein Instrument zur Durchführung einer strukturierten Gefährdungseinschätzung in Kindertagesstätten thematisiert und die Rolle einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ erläutert. Ferner wird das Arbeitsfeld des Allgemeinen Sozialen Dienstes durch theoretische und spannende praktische Einblicke vorgestellt.
Die Fachkräfte erhalten im Rahmen der Schulungen einen Arbeitsordner mit einem Exemplar der Arbeitshilfe zur Verwendung in ihren Einrichtungen. Zusätzlich soll die Arbeitshilfe in Kürze auch in digitaler Form auf der Homepage des Landkreises Südwestpfalz veröffentlicht werden.
Die Schulungsreihe endet am 21. April mit einem Fachtag, an welchem Professorin Dr. Kathinka Beckmann von der Hochschule Koblenz zum Thema Kindesschutz referieren wird. Die Referentin leitet seit 2015 den dortigen Studienschwerpunkt „Kinderschutz & Diagnostik“ und ist seit Jahren Sachverständige in mehreren Landtagen zu Kinderschutz-Angelegenheiten.
Weitere jährliche Schulungen für neue Leitungen und pädagogische Fachkräfte sind geplant.