Bischoffen
Öffentliche Bekanntmachung Auskunftssperren nach BMG Juli 2023
Hinweis auf die Möglichkeit der Eintragung einer Auskunftssperre bzw. von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) § 44 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) bestimmt, dass eine Person zu einer anderen Person über eine von ihm bestimmte Person Auskunft erhalten kann. Diese Auskunft beschränkt sich auf die Bekanntgabe des Familiennamens, der Vornamen, ggf. vorhandenem Doktorgrad, derzeitige Anschriften, sowie – sofern die Person verstorben ist – diese Tatsache. ( Einfache …