Heringen
Hinweis Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr
Als Wirtschaftswege bezeichnet man im allgemeinen Feld- und Waldwege, die überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben. Diese Wege sind auch ohne eine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung einer Verbotsbeschilderung generell für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Durch das unrechtmäßige Befahren entstehen nicht nur erhebliche Behinderungen für all die Menschen, die diese Wege zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Naherholung nutzen …