Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson der Stadt Homberg (Ohm) durch die Stadtverordnetenversammlung
Die stellvertretende Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung für 5 Jahre gewählt. Die bevorstehende Wahl wird gem. § 4 Abs. 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetz öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen, die sich zur Wahl bewerben möchten, werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 28. April 2023 beim Magistrat der Stadt Homberg (Ohm), Rathaus, Marktstraße 26, zu melden. Das Hessische Schiedsamtsgesetz fordert, dass Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren …