Neuenstein
Altkleiderproblem im Gemeindegebiet
Unzulässige Entsorgung von Altkleidern im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ablegen von Altkleidersäcken oder einzelnen entsorgten Bekleidungsstücken auf allen gemeindlichen Flächen untersagt ist! In den vergangenen Wochen ist vermehrt festgestellt worden, dass Altkleider an öffentlichen Plätzen, Straßenrändern oder neben ehemaligen Sammelstandorten abgelegt wurden. Wir stellen klar: Die Entsorgung von Altkleidern ist keine …