Das Meldeamt der Gemeinde Selters (Taunus) weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Übermittlungssperren im Melderegister eintragen zu lassen. Diese Übermittlungssperren müssen allerdings beantragt werden.
Im Bundesmeldegesetz (BMG) wird bestimmt, dass jeder über eine von ihm bestimmte Person aus dem bei der Meldebehörde geführten Register schriftliche Auskunft erhalten kann. Diese Auskunft darf sich nur auf die Bekanntgabe von Namen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift erstrecken (einfache Auskunft). Wird die Anfrage im Einzelfall besonders begründet, kann auch eine erweiterte Auskunft (z. B. Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit) erteilt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben …