Lollar
Kein Schnitt von Hecken und Sträuchern im Sommerhalbjahr
Untere Naturschutzbehörde erinnert an Schutz von Brutstätten vom 1. März bis 30. September Vorsicht und Rücksicht bei der Pflege von Gärten und Grundstücken: Das Schneiden von Hecken, Gebüschen und Gehölzen ist derzeit nicht zulässig, daran erinnert die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz besteht jährlich vom 1. März bis zum 30. September ein generelles Verbot für das Abschneiden, Roden und Zerstören von …