Ulrichstein
Maifeuer muss bei der Stadtverwaltung angemeldet werden
Alle Veranstalter, die in der Nacht zum 1. Mai ein Maifeuer anzünden, müssen das Maifeuer vorher bei der Gemeinde anmelden: ® dies wird an die Leitstelle des Vogelsbergkreises und die Polizei weitergemeldet, Um Beachtung der nachfolgenden Hinweise wird gebeten: Die Aufschichtung von Reisig und Holz darf max. 3 Werktage vor der Abbrennung aufgebaut werden! Bereits seit längerer Zeit angehäuftes Material muss kurz vor dem Abbrennen umgeschichtet werden. Den eingenisteten Tieren soll …