Bürgerinformation des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Wildtierschutz und Anleinpflicht für Hunde Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (1. März bis 30. Juni) müssen Hunde gemäß den Bestimmungen des saarländischen Jagdgesetzes außerhalb eingefriedeter Flächen (die sie nicht verlassen können) angeleint werden. Ausgenommen hiervon sind nur Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunde haltenden Behörden, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und entsprechend gekennzeichnet sind. …