Moorgrund
Information des Einwohnermeldeamtes zum Thema Übermittlung von Meldedaten an die Bundeswehr
Der Bundestag hat im vergangenen Jahr die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 beschlossen. Ein erster Kontakt wird über Fragebögen hergestellt. Männer müssen, Frauen können diese ausfüllen. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst. Aktuell erreichen uns viele Widersprüche gegen die Datenübermittlung nach § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz (SG) an das Bundesamt für das Personal-management der …