Moorgrund
Öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Krayenberggemeinde
1. In der Gemeinde Krayenberggemeinde wird am Sonntag, 23.08.2026 ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister, der als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 24 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben …