Nachrichten aus dem Rathaus
Berücksichtigung von Großvieheinheiten Die Stadt Bischofsheim i.d.Rhön weist darauf hin, dass für die Berücksichtigung der Großvieheinheiten bei der Verbrauchsgebührenabrechnung 2025 der Bescheid über die Tierseuchenbeiträge 2025 der Bayerischen Tierseuchenkasse vorzulegen ist. Die entsprechenden Nachweise sind bis spätestens 30. Dezember 2025 im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 21 bei Frau Wehner vorzulegen oder per Mail an paula.wehner@bischofsheim-rhoen.de zu senden. …