Gosberg Verwaltungsgemein
Aufforderung zur Entrichtung der Grundsteuern und Gewerbesteuern für das Jahr 2024 - 2.Rate
Am 15.05. werden zur Zahlung fällig a) Grundsteuern (2. Rate), die den Pflichtigen durch Bescheide bekannten Beträge; b) Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (2. Rate), die den Pflichtigen durch Bescheide bekannten Beträge. Es wird gebeten, die fälligen Beträge auf die Konten der jeweils für Sie zuständigen Gemeinde zu überweisen. Hat ein Zahlungspflichtiger Grundsteuern …